Verkehrsschilder auf Firmenparkplaetzen

Muessen Verkehrsschilder auf Firmenparkplaetzen beachtet werden und kann im Falle einer Missachtung und eines daraus resultierenden Schadens Ansprueche an den Verkehrsteilnehmer abgeleitet werden?

Hallo Heinz,
Wenn die Verkehrsschilder die gleiche Form und Farbe wie die „normalen“ Schilder haben, würde ich davon ausgehen, das auf dem 'Parkplatz die StVo gilt, mit allen Rechten und Pflichten für den Verkehrsteilnehmer.
Wenn nicht, haben diese Schilder, meines Erachtens nur „Vorschlagscharakter“ und es wird im Einzelfall vor Gericht zu entscheiden sein, wer wieviel Schuld am Schadensereignis trägt, denn Du nbefindest Dich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einem Privatgelände und bräuchtest nicht mal eine Fahrerlaubnis.
Beim real-Kauf in meiner Stadt steht am Eingang zum Parkplatz unter den jeweiligen Schildern „hier gilt die StVo“, was ich für eine eindeutige und gute Lösung halte.

mfg

jürgen