sagen wir ich bin schon 5 Jahre ebay Mitglied und war immer etwas Aktiv, 50 Artikel pro Jahr sowohl Kauf als auch Verkauf.
Wenn ich jetzt plötzlich, aber einmalig 20 identische Artikel zu je 50 € verkaufe, bin ich dann gewerblicher Verkäufer und muss das anmelden?
ich beschäftige mich grad mit dem Thema und wenn ich die ganzen Texte richtig verstanden habe die ich so auf den Infoseiten von ebay gelesen habe bist du bei dem verkauf mehrerer gleicher Artikel gewerblich.
Da wäre auch noch die Frage zu klären ob die Artikel Neuware sind oder von dir gebrauchte Artikel.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) setzt die Unternehmereigenschaft ein planmäßiges und auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus.
Was ja bei dir dann der fall währe.
Allerdings ist es nicht erforderlich, dass mit der Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt wird, Gewinn zu erzielen. (Az.: VIII ZR 173/05) Bislang wurde gerade die Gewinnerzielungsabsicht (unabhängig, ob tatsächlich Gewinn erzielt wird) als ein wesentliches Merkmal bei der Beurteilung der Unternehmereigenschaft herangezogen.
Also würde ich sagen mit dem Verkauf bist du gewerblich.
ich weiß nicht, wie das im Zusammenhang mit ebay ist, aber generell ist es so, dass man als „Gewerblicher“ ein Gewerbe anmelden muss. Dazu brauchst Du einen passenden Gewerbeschein (kostet je nach Stadt unterschiedlich, idR sage ich mal unter Hundert Euro) und alle Deine Gewisse musst Du versteuern. Wenn Du weniger als ca. 19.000 EUR im Jahr verdienst (Kleinunternehmer, umsatzsteuerbefreit), machst Du das im Rahmen Deiner privaten Steuererklärung mit einer formlosen EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und der Anlage GSE. Das ist nicht viel und für jemanden, der seine Steuererklärung selbst macht, kein Problem.
Die Frage, die ich Dir nicht beantworten kann ist, ob es bei ebay reicht, als „gewerblich“ gekennzeichnet zu sein ohne tatsächlich ein Gewerbe zu besitzen. Ich kenne das von früher aus einer Zeitschrift mit Kleinanzeigen, wo man beim Verkauf neuer Software immer als „gewerblich“ gekennzeichnet wurde. Ob das so aber rechtlich alles einwandfrei ist, kann ich nicht sagen.
Ein Gewerbe zu betreiben ist jedenfalls nicht schwierig, DAS kann ich sagen.