wenn man Software per Email z.B. in die Schweiz versendet (Schweizer Email-Adresse), gilt das als USt freier Auslandsumsatz und reicht ein Ausdruck der versendeten Mail als Ausfuhrnachweis?
die Überlassung von Software ist keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung. Wenn der Nutzer, dem die Software überlassen wird, Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung das Land, in dem er sein Unternehmen betreibt. Wenn er kein Unternehmer ist und nicht im Gemeinschaftsgebiet wohnt, ist der Ort der Leistung dort, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Wenn Ort der sonstigen Leistung im Ausland, richtet sich die Besteuerung nach dortigem Recht. Im Fall der CH = Reverse Charge, Leistungsempfänger schuldet USt.