Teich

In unserer Nachbarschaft hat ein Bewohner im Garten eine grossen Teich angelegt.
Unser Sohn (3) hat das mit Interesse verfolgt und will nun staendig den Teich besichtigen. Wir befuerchten, dass er das auch auf eigene Faust mal tut, und evtl. in das Wasser faellt.
Koennen wir vom Nachbarn irgendwelche Sicherungsmassnahmen verlangen (Zaun o.aehnliches), oder ist einzig unsere Aufsicht der Schutz gegen einen Unfall.
Der Teich ist auf privatem Gelaende, doch alle Gaerten der Haeuser sind frei zugaenglich.

Danke im voraus
hans

Die Anlage eines Teiches verletzt die Verkehrssicherungspflicht. Ist der Gartenteich in einem nicht eingezäunten Garten (Vorgarten) gelegen, so muss der Gartenteichbesitzer alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. In der Rechtsprechung werden teilweise extrem hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht gestellt. Im Falle des Teiches reicht dafür z.B. das Aufstellen eines einfachen Warnschildes nicht aus (kleine Kinder können schließlich noch nicht lesen). Vielmehr ist der Besitzer gehalten, den Teich entweder einzuzäunen (logischerwiese sollte der Zaun ausreichend hoch sein; auch kleine Kinder können u.U. überraschend gut klettern) oder aber wenige Zentimeter unter der Wasseroberfläche ein Gitter anzubringen, so dass die Gefahr des Ertrinkens für spielende Kleinkinder soweit als irgend möglich reduziert wird.

Hierzu gibt es beispielsweise ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Az.:22 U 272/92):

„Ein Grundstückseigentümer muß sein Grundstück so absichern, daß andere Personen hierdurch nicht zu Schaden kommen können. Diese Verpflichtung nennt man Verkehrssicherungspflicht.
Diese Verkehrssicherungspflicht verletzt ein Grundstückseigentümer, wenn er einen Gartenteich auf seinem Grundstück unterhält und diesen Teich nicht so absichert, dass insbesondere fremde Kinder in diesen nicht hineinfallen können.“

Meiner Meinung nach gibt es allerdings nur eine wirksame Absicherung eines Gartenteiches:
Zuschütten.

Gruß abi

Danke fuer diese Antwort.
Da es sich um einen Badeteich handelt, vermute ich, dass der Nachbar kein Gitter darin anbringen will. Es bliebe die Loesung mit dem Zaun.
Auf jedenfall wollen wir zuerst das Gespraech mit dem Nachbarn suchen, um eine gemeinsame Loesung zu finden. Auch andere Nachbarn mit kleinen Kindern ahben schon Bedenken angemeldet…
Hans

Klar, Gespräch ist immer der bessere Weg als gleich mit Paragraphen zu winken. Auf jeden Fall sitzt Ihr am längeren Hebel; das solltest Du nicht vergessen.

abi