Guten Tag,
wenn ein privater Verkäufer einen Artikel auf Ebay einstellt, und zwar nach bestem Wissen und Gewissen, und der Käufer dann im Nachhinein – zu Unrecht – behauptet, der Artikel hätte NICHT der Beschreibung entsprochen, diesen auf Kosten des Verkäufers zurücksenden will und sein Geld erstattet haben möchte, wie verhält sich der Verkäufer dann am besten?
Mal angenommen, der Verkäufer hat ein nagelneues Kaffeegedeck geschenkt bekommen, das ihm nicht gefiel und das er aus diesem Grund bei Ebay angeboten hat, so wie es war – also definitiv unbenutzt und aus seiner Sicht eben „Neu“. Es wurde niemals zum Kaffee trinken benutzt und nur ausgepackt, um Fotos davon für die Auktion zu erstellen.
Dann hat er das Service nach erfolgtem Verkauf und Bezahlung versichert an den Käufer versandt (der parallel mehrere Artikel vom Verkäufer erstanden hat, nicht nur das eine Service) und daraufhin erst einmal nichts mehr vom Käufer gehört, auch nicht nachdem der Sendungstatus des Frachtunternehmens längst sämtliche Artikel als „Zugestellt“ vermerkt. Da keine Bewertung durch den Käufer erfolgt, prüft der Verkäufer, ob er evtl. selber noch keine Bewertungen abgegeben hat, stellt fest, dass dies so ist, bewertet den Käufer in allen Auktionen positiv … und erhält fast umgehend von diesem eine Mitteilung, dass der letzte zugesandte Artikel fehlerhaft war, Mängel aufwies und er diesen zurückschicken möchte, auf Kosten des Verkäufers. Der Mangel wäre ein nicht sichtbarer, den man als Kenner von Porzellan aber hören würde, wenn man mit dem Fingernagel dagegen schlägt, ein „sich anbahnender“ Sprung innerhalb des Porzellans.
Der Verkäufer ist erst einmal gar nicht misstrauisch, geht von einem Transportschaden aus, da er ja sicher ist, den Artikel in einwandfreiem Zustand verschickt zu haben. Er bedauert gegenüber dem Käufer den entstandenen Schaden und wundert sich in der Mail darüber, wie dieser entstanden sein kann, da der Artikel einwandfrei und doppelt und dreifach gesichert verpackt und als „Zerbrechlich!“ gekennzeichnet wurde. Er bittet den Käufer um genauere Angaben zum Aussehen des Päckchens bei Empfang, teilt mit, dass er nunmehr beim Versender einen Antrag auf Wertersatz (35 Euro) stellen wird, und sich dann wieder meldet, wenn er selber genaueres über das weitere Verfahren vom Frachtunternehmen erfährt. Gleichzeitig erwähnt der Verkäufer gegenüber dem Käufer die Tatsache, dass es evtl. ungünstig ist, dass sich dieser so verspätet meldet, da so wertvolle Zeit zur Fristwahrung verloren gegangen ist und das Frachtunternehmen eventuell danach fragen wird, warum der Schaden nicht umgehend gemeldet wurde.
Daraufhin meldet sich der Käufer, schließt einen Transportschaden kategorisch aus und unterstellt, der Verkäufer habe die Ware ganz bewusst mit dem Mangel angeboten und verschickt. Er behauptet plötzlich, auch weitere Artikel hätten leichte Mängel, diese hätte er aber vorher nicht erwähnen wollen, da er sie großzügig hingenommen hätte, wenn es denn alles gewesen wäre. Der Verkäufer hätte gebrauchte und beschädigte Ware als Neuware angeboten und so den Käufer arglistig getäuscht. Er würde nun erneut sein Geld zurückfordern sowie die Übernahme der Kosten für die Rücksendung, oder einen Anwalt einschalten.
Der Verkäufer ist überrascht und bekommt langsam den Eindruck, das hier etwas nicht stimmt. Der Käufer hat den Schaden erst gemeldet, als er selber auf der „sicheren Seite“ war und für alle ersteigerten Artikel positive Käufer-Bewertungen erhalten hatte. Er selber hat für keinen der ersteigerten Artikel eine Bewertung abgegeben, auch nicht für die, die er nicht bemängelt. Somit hat er natürlich das Druckmittel der „negativen Bewertung“, da der Verkäufer in über fünf Jahren noch niemals eine negative Bewertung erhalten hat und der Käufer vermutlich davon ausgeht, dass er diesen „100% Positiv“ Status auch nicht verlieren möchte.
Schon alleine um eben diesen Status nicht zu verlieren, der ja schließlich seine Visitenkarte bei Ebay ist, wäre es natürlich dumm vom Verkäufer gewesen, wissentlich mangelhafte Ware bei Ebay einzustellen, insofern scheint die Behauptung des Käufers etwas weit hergeholt. Auch ist der Verkäufer NICHT bereit, um seine Bewertungen nicht zu gefährden, auf die Forderungen des Käufers einzugehen – eine negative Bewertung würde er riskieren, da er sich keiner Schuld bewusst ist und nicht einsieht, den Artikel nun zurückzunehmen, der eventuell gar nicht wirklich der Artikel ist, den er dem Käufer verkauft hat. Auch wäre es natürlich für den Käufer kein Problem, sollte ihm selber ein Artikel NACH Erhalt kaputt gegangen sein, nun zu behaupten, er hätte diesen bereits so erhalten.
Die Frage stellt sich, was tut ein Mensch in einem solchen Fall, wenn er NICHT bereit ist, des lieben Friedens willen, für ungerechtfertigte Behauptungen mit seinem Geld gerade zu stehen?
Der Käufer droht mit Anwalt. Sollte der Verkäufer evtl. auch einen Anwalt einschalten? Würde eine Rechtsschutzversicherung einen solchen Fall übernehmen? Wie stehen die Chancen des Verkäufers, sein Recht zu bekommen und seine Unschuld zu beweisen?
Vielen Dank für alle eventuellen Meinungen und Tipps zu diesem Thema!!