Haftung Falschlieferung Dauer?

Guten Tag,

wenn zum Beispiel im Kaufvertrag eines Wasserbettes eine geteilte Matratzenauflage vereinbart wird, weil sie in der Waschmaschine gewaschen werden kann und aber eine nicht-geteilte gelfiefert wird, ist es dann nach einem 3/4-Jahr noch möglich den Händler haftbar zu machen und den austausch der Auflage zu fordern?

Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß

Philipp

Moin,

wie kommt es, dass der Käfer beim Auspacken nicht sofort gemerkt hat, dass der Artikel falsch war?

Wie will der Käufer etwas nach 9 Monaten zurückgeben, was er so lange schon benutzt hat?

Da gibts wohl keine Chance mehr, solche dinge müssen direkt bei Lieferung überprüft werden. Denn das ist ja ein offensichtlicher Mangel.

Grüße,
-Efchen

Schade, das war trotz einer 50:50-Chance nun genau die falsche Antwort. Es handelt sich nämlich um einen Sachmangel, und die Verjährungsfrist dauert zwei Jahre.

Levay

Ich hab ja auch den Lottojackpot nicht geknackt. Mit den Chancen das kann ich also gut :smile:

Aber für mich hört sich das völlig weltfremd an, und ich lerne ja gerne dazu.

Wenn ich mir was liefern lasse, muss ich doch bei Entgegennahme der Ware überprüfen, ob die Ware richtig ist und keine offensichtlichen Schäden aufweist, oder nicht?

Wie kann man denn etwas zurückgeben dürfen, das man 9 Monate benutzt hat, von dem man 9 Monate weiß, dass es nicht das ist, was man bestellt hat? Das verstehe ich nicht. Muss dann wenigstens eine „Abnutzungsgebühr“ bezahlt werden?

Wenn ich mir was liefern lasse, muss ich doch bei
Entgegennahme der Ware überprüfen, ob die Ware richtig ist und
keine offensichtlichen Schäden aufweist, oder nicht?

Nein. (Ausnahme: beiderseitiges Handelsgeschäft, § 377 HGB)

Wie kann man denn etwas zurückgeben dürfen, das man 9 Monate
benutzt hat, von dem man 9 Monate weiß, dass es nicht das ist,
was man bestellt hat?

Indem man es zurückgibt, genauer: Indem man Nacherfüllung verlangt. Die Verjährungsfrist beträgt nun einmal zwei Jahre.

Das verstehe ich nicht. Muss dann
wenigstens eine „Abnutzungsgebühr“ bezahlt werden?

Das war einige Zeit streitig. Inzwischen hat sich der EuGH eingeschaltet und gesagt: nein.

Levay

hallo,

Das verstehe ich nicht. Muss dann
wenigstens eine „Abnutzungsgebühr“ bezahlt werden?

Das war einige Zeit streitig. Inzwischen hat sich der EuGH
eingeschaltet und gesagt: nein.

Nein! Erschreckt guck. Da haben mir Juristen vor kurzen noch was anderes weißmachen wollen. Schnelles gucken, äh, googlen brachte nix. Hast Du eine Quelle?

Dank im Voraus
Richard

Nein!

Doch!

Da haben mir Juristen vor kurzen noch
was anderes weißmachen wollen. Schnelles gucken, äh, googlen
brachte nix.

Die richtigen Google-Stichwörter lauten: eugh + quelle

Hast Du eine Quelle?

Zum Bleistift die hier:

http://www.rechtsprechung.com/2008/04/17/urteile_und…

Dank im Voraus

Immer gern.

Levay

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Hallo Levay,

ich will ja jetzt nicht mit Treu und Glauben kommen und ich weiß auch, dass § 464 BGB a.F. bewusst gestrichen wurde, weil man meinte, er stände der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie entgegen.

Doch wenn jemand eine offenkundig nicht seiner Bestellung entsprechende Sache 9 Monate nutzt, ohne den Verkäufer darauf hinzuweisen, um dann Nacherfüllung zu verlangen - dann würde ich entweder annehmen, dass eine konkludente Einigung über die Beschaffenheitsabweichung zustande gekommen ist oder dass der Käufer sich widersprüchlich verhält.

VG
EK

Ich kann mich mit beidem anfreunden. In erster Linie ging es mir ja auch um die Gewährleistungsfrist. Wenn hier der Sachmangel wirklich so früh aufgefallen ist, dann wird man sicher mit guten Argumenten zu der Auffassung gelangen können, dass Wertersatz zu leisten ist.

Levay