Nehmen wir mal an Frau Müller beauftragt einen „Hobbygärtner“ einen 10m hohen Baum zu fällen. Frau Müller vergewissert dem „Hobbygärtner“ unter Zeugen, dass der Hauseigentümer bescheid weiss und auch einverstanden ist.
Der Hauseigentümer und der „Hobbygärtner“ haben schon in der Vergangenheit über diesen Baum und über eine Fällung gesprochen, aber noch keinen festen Termin ausgemacht.
Der Baum wird gefällt (Auftrag Frau Müller im Namen Hauseigentümer, der auch die Rechnung tragen soll), der Hauseigentümer weiss von nichts…
Dem Hauseigentümer ist es eigentlich recht das der Baum gefällt worden ist, aber ein Mieter im Haus beschwert sich und droht mit Mietkürzung/Auszug.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Wer ist Schuld? Trifft hier der alt bekannte Satz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ zu? Der Hauseigentümer und der „Hobbygärtner“ kennen sich schon seit einer weile und keiner will dem andren was Böses. Es könnte jetzt eine Strafe kommen, wenn das gemeldet wird.
Dem Hauseigentümer ist es eigentlich recht das der Baum
gefällt worden ist, aber ein Mieter im Haus beschwert sich und
droht mit Mietkürzung/Auszug.
Kürzung wegen was? Oder steht der Baum im Mietvertrag!?
Ausziehen kann er gerne, nur unter Wahrung der Kündigungsfristen.
Es könnte jetzt eine Strafe kommen, wenn das gemeldet wird.
Wenn was gemeldet wird? Das Fällen? Gut, wenn der Baum laut lokaler Verordnung unter einem gewissen Schutz stand, kann eine Geldstrafe folgen, da das eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ggf. muss auch für Ersatz gesorgt werden, also für Nachpflanzung eines neuen Baums.
Fall es eine Baumschutzverordnung gibt, müste man dort nachlesen - bei uns gibt es keine, daher habe ich mich da nie genauer damit beschäftigt.
Ansonsten kann der Eigentümer mit seinem Garten (?) machen (lassen), was er will. Selbst, wenn die Mieter ein Nutzungsrecht haben, haben sie in der Regel keinen Einfluß darauf, wie der Garten konkret gestaltet wird.
Das der Mieter mit seiner drohung nicht weit kommt ist mir nun klar.
Gehen wir nun davon aus das dieser Baum geschützt war und eine Geldstrafe droht. Wer ist jetzt nun betroffen? Hauseigentümer? Frau Müller die angeblich im Auftrag vom Hauseigentümer handelt? Der Hobbygärtner?
Ach ja wo kann man denn die Schutzverordnungen der Bäume von NRW nachlesen?
Gehen wir nun davon aus das dieser Baum geschützt war und eine
Geldstrafe droht. Wer ist jetzt nun betroffen? Hauseigentümer?
Frau Müller die angeblich im Auftrag vom Hauseigentümer
handelt? Der Hobbygärtner?
Letztlich derjenige, dem der Baum gehört und für dessen Verbleib sorgen mußte. Ob und wieweit der Eigentümer den Hobbygärtner oder die Frau in die Verantwortung ziehen kann, wenn er selbst mit dem Fällen einverstanden war - kann man so nicht so wirklich entscheiden, denn niemand hier war bei den Gesprächen dabei und weiß, was für Pflichten da geklärt wurden.
Ach ja wo kann man denn die Schutzverordnungen der Bäume von
NRW nachlesen?
Hier in Bayern ist das Sache der Kommunen, also am besten auf der Webseite der Stadt oder Gemeinde oder in einer Suchmaschine „Stadt Baumschutz*“ suchen oder dort direkt anrufen - eine Selbstanzeige könnte positiver bewertet werden, als, wenn jemand anderes das anzeigt.
Nur als Beispiel für Essen - http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_59…