Re: Privatrecht - Telefonterror!!! Eilt!
Hallo,
sofort Anzeige bei Staatsanwaltschaft (per Brief, Schilderung Sachverhalt, benennen möglicher Zeugen, Formulierung: "wegen Bedrohung, Nötigung sowie aller weiteren in Frage kommenden Delikte"); das wird zwar in der Regel eingestellt, der Täter wird jedoch erstmal aktenkundig gemacht, wird zum Verhör gebeten usw.. Das erschreckt (und abschreckt) den Täter vielleicht.
Wenn der Täter psychisch krank ist, dann Vorsicht! Wenn einer einen Wahn hat, handelt er nicht rational und läßt sich auch nicht abschrecken. Evtl. Polizei darauf hinweisen, daß Person psychisch krank ist und Dich bedroht, die können ggf. eine Zwangsunterbringung und Behandlung in die Wege leiten.
Zur praktischen Abhilfe begrüsse den Anrufer doch einfach mit "Guten Tag, Herr XY! Bitte belästigen Sie mich nicht weiter! Ich habe Sie bei der Staatsanwaltschaft angezeigt!" Wenn er nicht mehr anonym ist, vergeht ihm wohl der Spaß an der Sache.
Wenn Du ein bißchen was über ihn weißt, dann kannst Du ihn auf seiner Arbeitsstelle anrufen, der Telefonistin, oder wer auch immer da rangeht, sagen, "Guten Tag! Mein Name ist Z, Herr XY ruft mich ständig an und bedroht mich, können Sie mich zu ihm durchstellen, damit ich ihn fragen kann, was das soll!". Das wirkt Wunder!
Gruß, Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]