Privatrecht - Telefonterror!!! Eilt!

Von: , Frage gestellt am Mi, 14. Feb 2001

Seit Wochen werde ich telefonisch belästigt. Anrufe mit dem Text: Bald ist es soweit! oder Anrufe und nach dem Abnehmen wird einfach aufgelegt.
Habe eine Fangschaltung einrichten lassen und weiß nun wer es ist. Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen? Muß ich zu einem Anwalt? Welche Strafen drohen dem Täter? Wer kann mir näheres darüber sagen?

Gruß
Susanne

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten hilfreich
    Re: Privatrecht - Telefonterror!!! Eilt!

    Hallo Susanne,

    mit dem Wissen, wer der Übeltäter ist, bist Du schon wesentlich weiter als die meisten, die telefonisch belästigt werden und irgendwann mit den Nerven am Ende sind. Jetzt kannst Du nämlich gezielt eine Strafanzeige gegen eine bestimmte Person und nicht einfach 'gegen Unbekannt' erstatten.

    Einen Anwalt kannst Du Dir natürlich jederzeit nehmen, ob das aber schon jetzt großen Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt. Laß die Polizei erst einmal ermitteln. Welche Strafen drohen dem Täter?
    Da bin ich leider überfragt, außerdem hängt es wahrscheinlich davon ab, was dem Bösewicht zur Last gelegt wird: Bedrohung? Nötigung? etc. Vor einiger Zeit gab es einen Prozeß gegen den sog. Horror-Anrufer, der zu einer ziemlich hohen Strafe verurteilt wurde. Da müßte aber selbst erst einmal wühlen.

    Die Strafanzeige solltest Du auf jeden Fall erstatten.

    So long

    Tessa

    • Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Privatrecht - Telefonterror!!! Eilt!

      hallo susanne,

      hier hab ich einen zeitungsartikel http://rhein-zeitung.de/on/99/12/15/topnews/schockmo... kopiert über einen horror-anrufer, der wegen mordes verurteilt wurde:

      "Hildesheim - Erstmals ist in Deutschland ein Angeklagter für einen Mord per Telefon schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Hildesheim verurteilte den "Schockanrufer von Holzminden" zu zwölf Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im November 1998 eine 69 Jahre alte Frau aus Holzminden mit gezieltem Psychoterror am Telefon ermordet hatte, um sich sexuell zu erregen. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Wolfgang Siolek betrat die Kammer mit ihrem Urteil rechtliches Neuland. Siolek: "Ich bin sicher, dass dieser Fall als Schulbeispiel dienen wird".

      bei dir hat der täter ja gottseidank keinen erfolg gehabt. aber war es versuchter mord? der täter wusste ja nicht, dass du so ein stabiles nervenkostüm hast, und hat dies wohl billigend in kauf genommen!

      in der hoffnung, dir geholfen und den telefonterroristen etwas erschreckt zu haben, viele grüße gunnar [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
        Re^3: Privatrecht - Telefonterror!!! Eilt!

        Hallo Gunnar,

        bist ein Schatz! Ich hatte nämlich vorher keine Zeit, nach dem Artikel zu suchen. Da sieht man ja, wie gut sich die w-w-w-Leute ergänzen.:-) bei dir hat der täter ja gottseidank keinen erfolg gehabt.
        aber war es versuchter mord?
        Gott sei Dank!

        So long

        Tessa

  2. Antwort von nach 58 Minuten 1 hilfreich
    Re: Privatrecht - Telefonterror!!! Eilt!

    Hallo,

    sofort Anzeige bei Staatsanwaltschaft (per Brief, Schilderung Sachverhalt, benennen möglicher Zeugen, Formulierung: "wegen Bedrohung, Nötigung sowie aller weiteren in Frage kommenden Delikte"); das wird zwar in der Regel eingestellt, der Täter wird jedoch erstmal aktenkundig gemacht, wird zum Verhör gebeten usw.. Das erschreckt (und abschreckt) den Täter vielleicht.

    Wenn der Täter psychisch krank ist, dann Vorsicht! Wenn einer einen Wahn hat, handelt er nicht rational und läßt sich auch nicht abschrecken. Evtl. Polizei darauf hinweisen, daß Person psychisch krank ist und Dich bedroht, die können ggf. eine Zwangsunterbringung und Behandlung in die Wege leiten.

    Zur praktischen Abhilfe begrüsse den Anrufer doch einfach mit "Guten Tag, Herr XY! Bitte belästigen Sie mich nicht weiter! Ich habe Sie bei der Staatsanwaltschaft angezeigt!" Wenn er nicht mehr anonym ist, vergeht ihm wohl der Spaß an der Sache.

    Wenn Du ein bißchen was über ihn weißt, dann kannst Du ihn auf seiner Arbeitsstelle anrufen, der Telefonistin, oder wer auch immer da rangeht, sagen, "Guten Tag! Mein Name ist Z, Herr XY ruft mich ständig an und bedroht mich, können Sie mich zu ihm durchstellen, damit ich ihn fragen kann, was das soll!". Das wirkt Wunder!

    Gruß, Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Vorsicht....

    ... denn du solltest vorher versuchen rauszufinden, wer dieser Herr ist und danach entscheiden, was du machst!

    Sollte das ein Psychopat sein, kannst du das der Staatsanwaltschaft gleich mitteilen und um entsprechende Vorsicht bei Ermittlungen bitten.....

    Ist es ein Schulbub der sich dran aufgeilt, dann reicht vermutlich schon ein kurzes Gespräch mit den Eltern.... ;o))

    usw.......

    Gruß

    Bernd

  4. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Unten viel Blödsinn.....

    Seit Wochen werde ich telefonisch belästigt. Anrufe mit dem
    Text: Bald ist es soweit! oder Anrufe und nach dem Abnehmen
    wird einfach aufgelegt.
    Habe eine Fangschaltung einrichten lassen und weiß nun wer es
    ist. Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen? Muß ich zu einem
    Anwalt? Welche Strafen drohen dem Täter? Wer kann mir näheres
    darüber sagen?
    Leider sind diese Anrufe bis dorthin strafrechtlich überhaupt nicht relevant, sondern bloße belästigungen. es sei denn Du behauptest, die Belästigung
    ist so stark, daß eine Körperverletzung vorliegen könnte.
    D.h., Du wirst z.B. permanent aus dem Schlaf gerissen oder kannst vor Angst nicht mehr schlafen, bekommst brechreize, wenn das Telefon klingelt etc. - hoffe Du verstehst was ich meine...
    Sonst brauchst Du nicht zur Polizei gehen.
    Und selbst die KV - Anzeige ist grundsätzlich mal ein Privatklagedelikt, d.h. wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse ablehnt, mußt Du selbst klagen.


    Ansonsten, hast Du ja oben schon richtig aufs privatrecht hingewiesen. Du könntest sicher eine Verfügung erwirken, die dem Anrufer verbietet Dich anzurufen - allerdings weiß ich im ziv. recht nicht so gut bescheid und außerdem kann er ja von einer Telefonzelle anrufen, dann kannste es ihm nicht nachweisen.

    Ich würde mir erstmal ne andre Nummer geben lassen.
    Leider ist es bei uns z.Z. noch schwer gegen solche Idioten vorzugehen.


    M.

    • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
      Zusatz

      Seit Wochen werde ich telefonisch belästigt. Anrufe mit dem
      Text: Bald ist es soweit! oder Anrufe und nach dem Abnehmen
      wird einfach aufgelegt.
      Habe eine Fangschaltung einrichten lassen und weiß nun wer es
      ist. Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen? Muß ich zu einem
      Anwalt? Welche Strafen drohen dem Täter? Wer kann mir näheres
      darüber sagen?
      Die Anrufe sind mit dem o.g. Text als solche nicht relevant.
      Wenn es noch andere Texte gab müßte man im einzelnen Prüfen, ob Du mit einem Verbrechen bedroht wurdest o. evtl. genötigt wurdest....

      M.

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