Liebe Experten,
kann man den Namen eines e.V. schützen, damit er nicht von anderen genutzt wird (so wie „Mercedes Benz“ geschützt ist)?
Wenn ja, wie geht das?
Viele Grüße
Liebe Experten,
kann man den Namen eines e.V. schützen, damit er nicht von anderen genutzt wird (so wie „Mercedes Benz“ geschützt ist)?
Wenn ja, wie geht das?
Viele Grüße
kann man den Namen eines e.V. schützen, damit er nicht von
anderen genutzt wird (so wie „Mercedes Benz“ geschützt ist)?
Wenn ja, wie geht das?
So wie die Frage hier gestellt wurde - ein klares Nein. Auf die Namensgrundsätze bei eingetragenen Vereinen finden analog die Grundsätze des Firmirungsrechts gem. §§ 18, 30 HGB anwendung. Die sind z.B. Grundsätze der Namensklarheit, Unterscheidungsgebot, Irreführungsverbot. Prinzipiell müssen die Vereine im Einzugsbereich der jeweiligenpolitischen Gemeinde unterscheiden.
Der Vereinsname hat ja auch keinen finanziellen Wert, da der e.V. keine überwiegenden wirtschaftlichen Interessen verfolgen darf und regelmäßig gemeinnützig ist.
Hallo ,
ja man kann das tun.
Man geht im Internet auf:
http://www.dpma.de/
und dort bei „Wie anmelden“ unter Marken.
Man kann dort leicht recherieren, ob der Name noch frei ist.
Der Markenschutz kostet um die 300 Öcken und gilt 10 Jahre.
Der Rest steht dort genau beschrieben. Man kann auch mal dort anrufen und sich von einer Menschin alles erklären lassen.
Gruß Rumburak
Hallo mileslucis,
Der Vereinsname hat ja auch keinen finanziellen Wert, da der
e.V. keine überwiegenden wirtschaftlichen Interessen verfolgen
darf und regelmäßig gemeinnützig ist.
Das ist so nicht richtig!
Selbstverständlich darf ein eingetragener Verein wirtschaftliche Interessen verfolgen! Das kann sogar Vereinszweck sein!
Das „e.V.“ sagt lediglich aus, dass der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist.
Nur ein als gemeinnützig anerkannter Verein darf keine überwiegend wirtschaftlichen / finanziellen Interessen verfolgen!
Grüße von
Tinchen
Hallo Tinchen, lies doch nochmal den von mir in deinem Postin zitierten Absatz.
Hab nichts anderes geschrieben als das was auch du richtig festgestellt hast. Die wirtschaftlichen Interessen dürfen nur nicht überwiegen. Im übrigen siehe § 21 BGB
Nicht wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.