Folgendes Beispiel:
Ein Händler verkauft ein Produkt und sagt es hat 6 Monate Garantie.
Das Produkt wird im ersten Monat kaputt und ist 2 Monate bei Garantiereparatur. Danach Produkt 4 Wochen verwendet und dann wieder mehr als 1 Monat bei Garantiereparatur und keine Reaktion auf Anfragen. Garantie läuft noch 1 Monat aber Kunde hat sein Produkt nicht, weil es ja bei der Rep. ist.
Produkt scheint fehleranfällig und wenn es zurück kommt wird es außerhalb der Garatiezeit gleich wieder kaputt werden, daher will Kunde das Geld zurück.
Welche Möglichkeiten hat der Kunde da?
Kann der Kunde sein Geld zurückfordern?
Bei wem, beim Händler, beim Hersteller?
Wie sieht es nach den 6 Monaten Garantie aus?
Gibt es weiterführende Seiten dazu im www?
Ich möchte mich diesbezüglich auf den neuen Stand bringen.
Bitte keine Vermutungen vom Hörensagen aus dem Deutschen Fernsehen.
Mich würde das österr. Recht interessieren.
Danke!
Wolfgang
>>>Entspricht bis auf wenige Details der deutschen Rechtslage.
Ja das denke ich auch.
>>>Konkrete Fragen beantwortet ein Rechtsanwalt.
Ja klar.
Hat niemand hilfreiche Informationen für meine unkonkreten Fragen?
Ich habe zumindest in Erfahrung bringen können, dass der Ansprechpartner des Kunden immer der Händler ist, denn mit diesem hat er ein Vertragsverhälnis. Der Kunde braucht nicht beim Hersteller intervenieren oder sich dort hin verweisen lassen.
Vielleicht gibt es noch Infos von euch, denn solche Garantiefälle und ein Abbeuteln des Händlers gibt es doch immer wieder.
Gibt es Präzedenzfälle über die jemand berichten kann?
Insbesondere was das Thema „ich will mein Geld zurück“ betrifft.