Person A und Person B leben in einer WG. Während Person A die Haustür immer verschließt, wenn sie als letzter das Haus verlässt, zieht Person B die Tür einfach nur hinter sich zu, ohne abzuschließen.
Eines Tages kommt Person A nach Hause und stellt fest, dass die Haustür ein Stück weit offen steht. Nach einer kurzen Inspektion stellt sie fest, dass ein Einbruch statt fand und ihr einige wertvolle Dinge entwendet wurde. Bei Person B hingegen wurde nichts entwendet.
Die herbeigerufene Polizei stellt anhand der leichten Spuren an der Tür fest, dass die Täter mit Leichtigkeit einbrechen konnten, da die Tür nicht verschlossen war. Die Hausratversicherung von Person A greift aus genau diesem Grunde nicht.
Person B fühlt sich zunächst verantwortlich und möchte den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Nachdem diese jedoch mitteilt, dass dies kein Schaden ist, auf den die Haftpflicht greift, zieht sich Person B zurück und möchte nicht einmal die Hälfte des entstandenen Schadens übernehmen.
Wie beurteilt ihr diesen Fall?