Hi,
ich grübel immer noch darüber, was
- ein verhaltengebundenes Erfolgsdelikt ist (ist doch wohl kein Synonym für qualifiziertes Erfolgsdelikt)
und - was das statistisch häufigste schlichte Tätigkeitsdelikt ist
?
Hat jemand Ahnung ?
Hi,
ich grübel immer noch darüber, was
Hat jemand Ahnung ?
hallo kevin:
hier hab ich was zu verhalten und strafrecht aus http://www.google.com/search?q=cache:www.floriansand… gefunden:
Der Handlungsbegriff im Strafrecht
Anknüpfungspunkt für den strafrechtlichen Schuldvorwurf ist die Handlung als Element menschli-
chen Verhaltens. Da der Strafanspruch auf der Grundlage beruht, dem Täter sein Verhalten als
sein Werk zum Vorwurf machen zu können ( Du hättest anders handeln können"), muß sein Ver-
halten bestimmte Anforderungen erfüllen, um als Handlung bewertet werden zu können.
Hierzu gibt es unterschiedliche Theorien:
I. Kausale Handlungslehre
Hiernach ist jedes äußerlich willensgetragene Verhalten eine Handlung, gleichgültig, welche Zielvorstel-
lungen den Täter leiten
Kritik: Diese Lehre führt zu einer naturalistischen Unterbestimmung des Subjekts und bringt die Bedeutung
des freien Willens als Ursache von Handlungen nicht zur Geltung
II. Finale Handlungslehre
Hiernach ist Handeln zweckorientiertes (finales) menschliches Verhalten (im Unterschied zu bloßem kau-
salem Geschehen)
III. Soziale Handlungslehre
Handlung als willensbeherrschtes oder beherrschbares sozialerhebliches Verhalten
Zu deiner zweiten frage habe ich "Strafrecht - Allgemeiner Teil Repetitorium A. Das vollendete Delikt " von Prof. Dr. Rolf D. Herzberg - Hochschuldozent Dr. B Hardtung
Stand: 22. Juli 1997 unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/jura/lehrstuhl/herzber… gefunden:
…„Die verbreitete Unterscheidung zwischen Erfolgs- (hier §§ 223, 303) und Tätigkeitsdelikten (hier §§ 123, 185) wirkt nicht erhellend…“
ich persönlich glaube, es handelt sich hierbei um versuchte oder auch vollendete steuerhinterziehung bzw. steuerverkürzung. das ist ja leider volkssport geworden. hier habe ich einen link aus st. gallen dazu: http://www.steuern.sg.ch/home/sachthemen/knowledge_c…"
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Kevin,
ist eigentlich noch das Lehrbuch ‚Grundkurs Strafrecht‘ von Prof. H. Otto im Gebrauch?
- ein verhaltengebundenes Erfolgsdelikt ist (ist doch wohl
kein Synonym für qualifiziertes Erfolgsdelikt)
Ich würde sagen: es ist dasselbe, wobei die Definition des Erfolgsdeliktes wohl klar ist. Otto schreibt:
Eine Sonderform der Erfolgsdelikte bilden die erfolgsqualifzierten Delikte. Bei ihnen sieht das Gesetz eine Strafschärfung vor, wenn durch die Verwirklichung eines bestimmten Grunddelikts (z. B. vorsätzliche Körperverletzung) eine weitere zumindest fahrlässig herbeigeführte ‚besondere Folge der Tat‘ eintritt.
Als Beispiele nennt Otto: Körperverletzung mit Todesfolge und Raub mit Todesfolge. Eigentlich logisch.
Beispiel: während des Überfalls auf einen Juwelier verletze ich einen Wachmann (=Körperverletzung, den bewaffneten Überfall lassen wir mal außen vor), der Wachmann fällt zu Boden, rührt sich noch, worauf ich wie eine Geistesgestörte weiterhin mit der Waffe auf ihn eindresche, bis er sich nicht mehr bewegt und stirbt (=führe also der ursprünglichen Tat eine besondere Folge zu). Selbstverständlich hatte ich beim Betreten des Ladens niemals vor, einen Wachmann zu killen. Der StA wird mir aber natürlich vorhalten, daß ich mich durch mein Verhalten (ich habe ja den Wachmann gekillt) eines Erfolgsdeliktes (§ 212, 226, 251, etc. StGB) schuldig gemacht habe.
- was das statistisch häufigste schlichte Tätigkeitsdelikt
ist
Steuerhinterziehung ist eine interessante Möglichkeit. Ich würde allerdings - wie Otto - eher zu unterlassener Hilfeleistung und Meineid (bzw. uneidlicher Falschaussage) tendieren.
So long
Tessa
Hi Kevin,
bei dem verhaltensgebundenen Erfolgsdelikt wird die Strafbarkeit nicht durch die bloße Verursachung begründet, sondern darüber hinaus mit einem besonderen Verhalten verbunden.
Der klassische Fall ist der des Täters, der sich maßlos betrinkt in dem Bewußtsein, dass er anschließend noch Auto fährt und hierbei jemanden überfährt, der an den Verletzungen stirbt.
Das qualifizierte Erfolgsdelikt ist ein Delikt, das „ein selbständig als Vorsatztat strafbares Grunddelikt durch die Verwirklichung eines weitergehenden Erfolges qualifiziert.“
Z.B. A wollte bei einer tätlichen Auseinandersetzung den B mit einem Messer verletzen, unglücklicherweise rutscht er aus und trifft den B tödlich.
Schlichte Tätigkeitsdelikte sind z.B. Falschaussagen, Hilfe leisten usw.
Gruß,
Francesco