Siehe Topic.
Körperverletzung auf Verlangen ist ja auch nicht strafbar.
Gruss
Aber Töten auf Verlangen…
Hallo,
das frage ich mich auch schon lange. Zumal es bei Tieren so ist, dass jemand, der ein leidendes Tier NICHT töten lässt, als Tierquäler zu bestrafen ist. Bei Menschen ist es dann genau umgekehrt. Warum? Gute Frage. Ich vermute, das hat keinen sachlichen Grund. Es geht eher um diffuse religiöse Gefühle und Ansichten nach dem Motto „das Leben gehört nicht Dir sondern Gott und Gott will, dass man erst dann abtritt wenn er den Zeitpunkt für richtig hält“ und auch die Personen die weder an Götter noch an Jenseitse irgendwelcher Art glauben haben sich da anzupassen.
Ich persönlich finde es grässlich. Insbesondere wenn jemand unter Schmerzen leidet, weil die Schmerzmittel lebensverkürzende Auswirkungen haben und deshalb die Dosierung zu niedrig eingestellt wird.
Was hat man von einem einige Wochen längeren Leben in Schmerzen?
Gruß
DCK
Servus,
ist eher eine moralische Frage als eine rechtliche, aber seis drum.
Ich denke, dass hier gleich mehrere Probleme bestehen:
- die deutsche Geschichte (Euthanasie etc.)
- die Grenzziehung (Wer soll „Töten auf Verlangen“ fordern dürfen? Denn der betreffende Personenkreis muss ja schon so geschwächt sein, dass er die Tötung nicht mehr selbst vornehmen kann. Ist solchen Menschen aber dann noch ein völlig freier Wille zuzusprechen? Was ist, wenn ein überzeugungsstarker Arzt oder Verwandter auf die Entscheidung Einfluss nimmt?)
- die Unumkehrbarkeit (Wie bei der Todesstrafe, gibt es auch hierbei kein zurück. Fehler (und solche werden passieren) lassen sich nicht mehr rückgängig machen.)
- Religiöse Gründe
Gruß,
Sax
Moin,
ich würde hier auch Probleme zwischen Sterbehilfe und Mord sehen.
Wie will der „Helfer“ denn beweisen, dass er im Willen des Verstorbenen gehandelt hat?
Und auf der anderen Seite lasse ich meine Morde zukünftig so aussehen als hätte ich „nur“ Sterbehilfe geleistet.
Äh, natürlich rein fiktiv!! 
Gruß
Samy
Richtig!
Hallo Sax,
speziell Punkt 2 und 3 sind wohl ausschlaggebend. In Ländern, in denen die Sterbehilfe liberaler beurteilt wird, kommt es immer mal wieder vor, dass Verwandte ihre Leutchen öfter mal mit dem Hinweis auf die horrenden Belastungen durch jahrelange Pflegekosten unter Druck setzen, der Tötung zuzustimmen, von einem Fall hörte ich, in dem die Kinder ihrer schwer pflegebedürftigen Mutter anderenfalls androhten, sie würde ihre Enkel nie wieder zu Gesicht bekommen.
Und erstmal abzuwägen wäre bei einem Menschen, der nicht mehr leben will, doch in erster Linie nicht, ob er wirklich zu sterben beabsichtigt, sondern ob beispielsweise mittels effektiver Schmerztherapie und vor allem optimaler, begleitender und liebevoller Betreuung (Stichwort Hospiz) nicht doch noch eine halbwegs lebenswerte Restlebenszeit im Sinne des Schwerkranken sein würde.
Alles einleuchtende Gründe für eine eher rigide Handhabung der Sterbehilfe, finde ich jedenfalls.
Gruß
Annie
Nunja, gegen Punkt 3 kann ich einwenden, wenn der
Typ in den Rollstuhl geprügelt wurde gibt es auch kein zurück.
Bei Augenausstechen gibt es auch kein zurück.
Und wenn er es anordnet so wird er es wohl nicht selbst machen können.
Daher die Frage.
Gruss