Hallo,
gibt es evtl. eine Regelung dazu, wann eine Rechnung nach einem online-Vertragsabschluss gestellt werden muss? Direkt nach Vertagsabschluss oder darf derjenige, der eine Rechnung stellt erst abwarten, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist?
Ich sehe in letzterem Fall nur das Problem daß ein Kunde von seinem Recht auf Widerruf gar keinen Gebrauch macht (selbst wenn es in den AGBs beschrieben ist), weil er ja noch keine Rechnung erhalten hat.
Gibt es evtl. jemanden, der mir dazu entscheidende Paragraphen benennen kann?
Vielen Dank im Voraus!