Rechnungsstellung nach Ablauf der Widerrufsfrist?

Hallo,

gibt es evtl. eine Regelung dazu, wann eine Rechnung nach einem online-Vertragsabschluss gestellt werden muss? Direkt nach Vertagsabschluss oder darf derjenige, der eine Rechnung stellt erst abwarten, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist?
Ich sehe in letzterem Fall nur das Problem daß ein Kunde von seinem Recht auf Widerruf gar keinen Gebrauch macht (selbst wenn es in den AGBs beschrieben ist), weil er ja noch keine Rechnung erhalten hat.
Gibt es evtl. jemanden, der mir dazu entscheidende Paragraphen benennen kann?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

reden wir von Warenlieferungen? Da läuft die Frist nicht vor Lieferung, also legt man die Rechnung der Lieferung bei, oder?

VG
EK

Hallo,

Nein, es handelt sich um die Nutzung eines Web-Dienstes.

Hallo,

wo und wann wird denn über das Widerrufsrecht informiert?

http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/240.html

Das ist ja entscheidend hier.

VG
EK