Guten Tag,
ein Mann hat sich in seinem Haus durch Feuer selbst getötet.
Das Haus war noch nicht abbezahlt.
Die Feuerversicherung zahlte einen Teil der Schadensumme an die Bank, da es bei der Baufinanzierung irgendeine Klausel gab, die dies so vorgesehen hat.
Seit dem hören die Erben bzw dessen Anwalt und auch die Bank nichts von der Versicherung.
Wird die Versicherung sich das Geld von den Erben zurückholen wollen?
Und wann würde die Frist verstreichen, die die Versicherung Zeit hat, seine Forderungen zu beantragen?
Die Feuerversicherung zahlte einen Teil der Schadensumme an die Bank,
Das wundert mich, da es sich hier um eine Vorsatztat des versicherungsnehmers handelt, ist die Versicherung eigentlich von der Leistung frei.
Seit dem hören die Erben bzw dessen Anwalt und auch die Bank
nichts von der Versicherung.
Was soll die Versicherung denn von sich hören lassen ?
Was soll die Versicherung denn von sich hören lassen ?
Eigentlich denk man doch, das die Versicherung versuchen wird, sich das Geld von irgenwoher (Erben) wieder zurück zuholen
Das wundert mich, da es sich hier um eine Vorsatztat des
versicherungsnehmers handelt, ist die Versicherung eigentlich
von der Leistung frei.
Nicht unbedingt. So muss auch eine Kfz-Haftpflicht stets zahlen, kann sich aber das Geld zurückholen.
Nicht unbedingt. So muss auch eine Kfz-Haftpflicht stets
zahlen, kann sich aber das Geld zurückholen.
Das ist auch eine Pflichtversicherung und bei Eigenschäden muß auch diese nicht zahlen. Die Wohngebäudeversicherung ist seit ca. 1995 keine Pflichtversicherung mehr. Außerdem liegt hier ein vorsätzlich herbeigeführter Eigenschaden vor.
Das ist auch eine Pflichtversicherung und bei Eigenschäden muß
auch diese nicht zahlen. Die Wohngebäudeversicherung ist seit
ca. 1995 keine Pflichtversicherung mehr.
Jo, nur gibt es garantiert jede Menge Altverträge und die Regelungen sind AFAIR eh von Land zu Land verschieden.
Außerdem liegt hier
ein vorsätzlich herbeigeführter Eigenschaden vor.
Geht nicht wirklich hervor. Wenn das Feuer irgendwo übergegriffen hat…
Jo, nur gibt es garantiert jede Menge Altverträge und die
Regelungen sind AFAIR eh von Land zu Land verschieden.
Die Versicherungspflicht ist seit 1995 bundesweit aufgehoben, unabhängig davon welchen Versicherungsvertrag man hat.
Geht nicht wirklich hervor. Wenn das Feuer irgendwo übergegriffen hat…
Im Ausgangsposting steht :„ein Mann hat sich in seinem Haus durch Feuer selbst getötet.“ Das ist doch wohl eindeutig, oder ?
Geht nicht wirklich hervor. Wenn das Feuer irgendwo übergegriffen hat…
Im Ausgangsposting steht :„ein Mann hat sich in seinem Haus
durch Feuer selbst getötet.“ Das ist doch wohl eindeutig, oder
?
Genau so ist es. Nachdem Rechtsanwälte der Erben, der Bank und der Versicherung ein Jahr Briefe schrieben, wurde ein Teil der Schadenssumme an die Bank gezahlt.
Nach Ferigstellung des Brandhauses sollte die restliche Summe gezahlt werden.
Davon will die Bank absehen und kein Geld mehr fordern.
Trotzdem ist die entscheidene Frage:
Wird die Versicherung versuchen das Geld von den Erben zurückzuholen?