Arbeitsrecht: Nebenjob

Hallo Leute,

wer kann mir dabei helfen?

Situation: Vollzeitangestellter meldet ein Gewerbe an
Zusatzinfo zum Konkretfall: gleiche Branche, anderer Zweig, also keine Konkurenz, keine Kundenabwerbungsgefahr weil ganz unterschiedl. Gebiete und Zielgruppen, Aufgaben die sich aus dem Nebenjob ergeben werden ausschliesslich in der Freizeit erledigt

a) Muss der Angestellte den Chef NUR informieren oder braucht er seine ausdrückliche Genehmigung?

b) Falls er den Chef informiert hat, dieser es zur Kenntnis genommen hat und jahrelang nichts dagegen unternommen hat (keine Abmahnung oder auch nur das Thema ansprechen) - gilt das als stillschweigende Zustimmung? (Vorausgesetzt man kann beweisen, dass der Chef mündl. informiert wurde.)

c) Wie kann man sich absichern, wenn der Abteilungsleiter sagt: „Du machst einen guten Job, Dein Gewerbe oder was Du provat machst interessiert mich nicht etc…, von mir aus ist es ok.“ ? Ich finde, das Ganze sollte in irgendeiner sinvollen Form schriftlich festgehalten werden, damit man auch im Falle des Vorgesetzenwechsels abgesichert ist. Nur, wie aufsetzen? Das ist eigentlich meine wichtigste Frage. Da ich nicht weiss, wie der Gesetzgeber dazu steht und ob Vertragsklauseln die einen Nebenjob verbieten überhaupt rechtswirksam sind, bzw. ob das Wort des direkten Vorgesetzen in diesem Fall mehr Kraft hat etc…

Über eine Idee, was so ein Absicherungsschreiben, das der Vorgesetzte unterzeichnen soll, beinhalten sollte, wäre ich sehr dankbar. In diesem Fall ist es so, dass der Vorgesetzte zwar gutmütig ist, aber Null Ahnung hat, wie man so etwas aufsetzt. Ist schon mit einem Zwischenzeugnis überfordert …

Recht herzlichen Dank im Voraus

Ama

PS - Crossposted auch in Existenzgründung

Hi Ama,
in solchen Fällen reicht es völlig aus, wenn eine kurze Vereinbarung formuliert wird, etwa so:

Arbeitgeber… und Arbeitnehmer… vereinbaren in Ergänzung des Arbeitsvertrages vom …, dass der Arbeitnehmer die angemeldete Nebenerwerbstätigkeit … auszuüben berechtigt ist. Seitens des Arbeitgebers bestehen hierzu keine Bedenken, soweit die Vereinbarungen des Arbeitsvertrages vom …
eingehalten werden. Datum, Unterschrift

Klauseln in den Arbeitsverträgen, dass Nebentätigkeiten grundsätzlich nicht erlaubt sind, sind zulässig und rechtsgültig.
Wenn eine solche Klausel existiert, muß der Arbeitnehmer jede Nebentätigkeit schriftlich genehmigen lassen, sonst liefert er seinem Arbeitgeber ein Recht zur fristlosen Kündigung.
Gruß,
Francesco

Ist absolut korrekt. Kleine Ergänzung: Auch wenn im Arbeitsvertrag keine solche Klausel existiert, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen, wenn sich diese negativ auf die Arbeitsleistung auswirkt, z.B. bei ständiger Übermüdung.

Ciao
Hanns

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Vielen Dank (o.T.)
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