Kann mir jemand sagen wie die Verjährungsfristen bei einer Onlinebestellung sind bei der man der Firma eine Einzugsermächtigung erteilt und dir Firma das Geld nicht abbucht.
Danke im voraus
Kann mir jemand sagen wie die Verjährungsfristen bei einer Onlinebestellung sind bei der man der Firma eine Einzugsermächtigung erteilt und dir Firma das Geld nicht abbucht.
Danke im voraus
Auch hallo, Steve,
wenn es sich um eine normale Leistung handelt, dann gilt auch die normale Verjährungsfrist, also drei Jahre nach dem Jahr, in dem diese Leistung erbracht wurde.
Gruß!
Horst