Erbrecht - Erben plündern vor Testamentseröffnung

Guten Tag,
wenn der Enkel, als Erbe des Hauses und aller darin befindlichen Gegenstände der Grosseltern, im Testament vorgesehen ist.
Im Testament dann auch festgehalten wurde dass die Kinder der Erblasser, also die Mutter und die Tante des Enkels, ausschließlich den Pflichtteil bekommen sollen.

Wie kann der Enkel dann verhindern, dass alles geplündert wird, da den Erben doch bis zur Testamentseröffnung Zutritt zum Haus gewährt werden muss, oder ?
(auch wenn diese das Haus über 15 Jahre nicht betreten hatten)

danke…
FRANK

zutritt nur unter aufsicht des testamentvollstreckers erlauben, ganz einfach

Hallo erstmal,

wo war in der Frage von einem Testamentsvollstrecker die Rede?

Wenn der gewillkürte Erbe Kenntnis des Testaments hat, und zu seinen Gunsten ggf. auch noch eine Vollmacht - über den Tod hinaus - existiert, die sicherstellt, dass er alleine das Haus betreten darf, dann kann er sich schon verhinderter gesetzlicher Erben erwehren.

Gruß vom Wiz