Guten Tag,
wenn der Enkel, als Erbe des Hauses und aller darin befindlichen Gegenstände der Grosseltern, im Testament vorgesehen ist.
Im Testament dann auch festgehalten wurde dass die Kinder der Erblasser, also die Mutter und die Tante des Enkels, ausschließlich den Pflichtteil bekommen sollen.
Wie kann der Enkel dann verhindern, dass alles geplündert wird, da den Erben doch bis zur Testamentseröffnung Zutritt zum Haus gewährt werden muss, oder ?
(auch wenn diese das Haus über 15 Jahre nicht betreten hatten)
danke…
FRANK