Kündigung bei EPLUS( Base ) durch Krankheit?

Ist es möglich, durch plötzliche Taubheit (Unfall) den Mobilfunkvertrag sofort zu kündigen, auch wenn der Vertrag (erst übern Daumen) 10Monate läuft und es ein 24Monate-Vertrag ist?

[Push] :smile:

Ist es möglich, durch plötzliche Taubheit (Unfall) den
Mobilfunkvertrag sofort zu kündigen, auch wenn der Vertrag
(erst übern Daumen) 10Monate läuft und es ein 24Monate-Vertrag
ist?

Und wie schreibt man ohne Handy dann SMS? Also die Gehörlosen, die mir begegnet sind, hatten alle ein Handy - eben dafür.

Von daher ist es ja nicht so, dass man nach dem Unfall ein Handy nicht mehr nutzen kann. Wollte ich nur bei der weiteren Erörterung der Frage zu bedenken geben.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,
so ähnlich könnte base argumentieren und dann auch noch, daß sie nichts dafür können. Bei base gibt es aber ab einer von MdE 50% (?) Sonderkonditionen.
Wenn der Unfall fremdverschuldet war, könnte man es über Schadensersatz versuchen.
So gut wie alle Base-Tarife beinhalten aber eine Flat fürs telefonieren, die man als Gehörloser nun wirklich nicht mehr nutzen kann. Die netzinterne SMS-Flat gibt es nur noch in den älteren Tarifen oder gegen Aufpreis.
Die Gehörlosen, die ich kenne chatten über icq oder ähnliches - auch vom Handy, da reicht eine Internetflat mit Drosselung für 10 Euro vollkommen aus.

Cu Rene

ich glaube ihr habt mich falsch verstanden :smile:

Das Handy gehört der Person, also ist nicht mit der Flatrate dazu gekommen. Das Handy wurd vor der Flatrate von Base auch schon genutzt. Wenn der Person jetzt ein Unfall geschieht und dabei passiert, dass die Person taub wird, kann die Person den vertrag kündigen? Was kann ein Tauber mit einer Telefonflatrate machen? Die Flatrate beinhaltet nur Umsonsttelefonieren auf das Festnetz und E-Plus Netz. Sms Flat ist nicht mitdrine.

Hallo,
das war schon klar. Da aber base nichts für den Unfall kann, werden sie auf Erfüllung des Vertrags bestehen, da man ja weiter SMS senden und empfangen oder auch das Internet nutzen kann, ist er auch nicht völlig nutzlos - das war die rechtliche Seite.
Höflich fragen kann man aber natürlich trotzdem, weil die auch einen Ermessensspielraum haben - und mindestens die günstigeren Konditionen für „Behinderte“ sollten allemal drin sein.
Und wie auch schon gechrieben, könnte man versuchen bei Fremdverschulden dieses als Schaden geltend zu machen.

Cu Rene