Guten Tag, darf ein inkassobüro mein pflegegeld pfänden ???
lg michael
Hallo Micheal
das ist eine Rechtsfrage, hat mit Medizin nix zu tun.
Stell die Frage unter Beachtung der FAQ nochmal neu im passenden Rechtsbrett.
Gruß
Kati
Hallo,
§ 54.1 SGB I - sagt aus, dass alle laufenden Geldleistungen genau so wie Arbeitslohnn grundsätzlich gepfändet werden können - ergo gehört aus das Pflegegeld dazu.
Gruß
Czauderna
Wie einer schon sagte: das gehört in die Rechtsabteilung. Aber etwas grundsätzliches: Ein Inkassobüro darf gar nichts pfänden. Zur Pfändung bedarf es zweier Dinge (alternativ)
a) der Gerichtsbeschluß
oder
b) eine erfolgte Abschlagszahlung = Anerkennung der Schuld.
Allerdings: für Behörden gelten andere Regeln.
Ich würde die ganze Geschichte einem Rechtsanwalt auf den Tisch legen.
Meines Erachtens kann Pflegegeld nicht gepfändet werden, da dieses nur gezahlt wird, nachdem festgestellt wurde, daß eine Hilfestellung im täglichen Lebensbereich von Nöten ist und somit für eine Hilfskraft und/oder therapeutische Maßnahmen oder Hilfsmittel, welche eine Erleichterung verschaffen, ausgegeben wird. Das ist kein Verdienst im herkömmlichen Sinn!
Hallo,
es handelt sich aber um eine laufende Geldleistung (genau wie Krankengeld) - nur Sachleistungsansprüche können nicht gepfändet werden und bei einmaligen Geldleistungen geht eine Pfändung so ohne weiteres auch nicht.
Gruß
Czauderna