Hallo,
angenommen eine Bestattungsfirma vergißt, einem Toten den Goldring vom Finger zu ziehen ohne daß vorher mit den Angehörigen darüber gesprochen wurde, sodaß der Tote mit dem Ring beerdigt wird. Ist die Bestattungsfirma posthum, nachdem der Verlust bemerkt wird, zu entsprechender Schadensersatzleistung verpflichtet?
MfG, Uwe