Hallo,
ein Unternehmer will ein Konzept für nur
a) ein Geschlecht (Mann oder Frau),
b) eine sexuelle Orientierung (Schwule oder Lesben)
anbieten.
Z.B. Friseursalon nur für Männer, Fitnessstudio nur für Lesben, Cocktailbar nur für Frauen, etc…
Läuft der Unternehmer Gefahr, sich hier rechtlich falsch zu verhalten? MUSS er für eine Art Gleichberechtigung sorgen? D.h. muss er z.B. auch Frauen im Friseursalon bedienen, muss das Lesben-Fitnessstudio auch für Männer die Möglichkeit geben, zu trainieren?
Vielen Dank für Eure Antworten
Hallo,
noch darf sich ein Unternehmer seine Kundschaft selbst aussuchen - sonst müste man z.B. „Türsteher“ gleich verbieten sofern die mehr machen, als die Sicherheit zu überwachen.
Schwierig wird es, wenn sich z.B. im „Frauencocktailbar“ ein für die Stelle qualifizierter Mann (also z.B. ein ausgebildeter Barkeeper - falls es sowas gibt - mit allen dazu notwendigen Qualifikationen) bewirbt und man diesen nur wegen seines Geschlechts ablehnt und das womöglich auch noch so in die Absage schreibt.
Cu Rene
Es geht nicht um die Angestellten, sondern, wie du gesagt hast, um die Kundschaft.