bestattungsgesetz berlin

Von: , Frage gestellt am Fr, 9. Okt 2009

Guten Tag,
wollte mal wissen wie schaut es aus wenn 2 kinder das erbe annehmen 1 kind es ausschlägt.
habe gehört das auch wenn man das erbe ausschlägt trotzdem aber für die bestattung aufkommen muß.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
    Re: bestattungsgesetz berlin

    § 1968 BGB: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
    § 16 Berliner Bestattungsgesetz: Für die Bestattung der Leiche haben zu sorgen:
    1. der Ehegatte oder Lebenspartner,
    2. die volljährigen Kinder,
    3. die Eltern,
    4. die volljährigen Geschwister,
    5. die volljährigen Enkelkinder,
    6. die Großeltern.
    Das heißt: Gegenüber den Ämtern müssen auch Angehörige die Kosten tragen, zivilrechtlich aber nur der Erbe.
    Gruß
    apfjur
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