Sorgerecht: Welche Religion für Kids

Hallo Forum,
eine Bekannte (geschieden) möchte ihre Kinder, die als moslemisch eingetragen sind, taufen lassen / christlich erziehen. Sie und ihr Ex haben jeweils 50% Sorgerecht. Die Kinder wachsen bei der Mutter auf und sind alle 2 Wochen für 2 Tage beim Vater. Der Lebensmittelpunkt ist eindeutig bei der Mutter. Außerdem muß man sagen, daß der Vater seine Religion nur äußerlich (sozusagen als Statussymbol) praktiziert. D.h. er schränkt die Kinder in der Gesellschaft ein.
Außerdem ist es schlicht Schwachsinn wenn die Mutter wegen den Hirngespinsten des Ex sich derart verbiegt.

Muß die Frau das Einverständnis des Vaters einholen, kann sie die Kinder 4+8J. direkt taufen lassen.
Aus Sicht des ev. Pfarrers gibts natürlich keine Probleme. Heutzutage sind die Hirten für jedes Schäfchen dankbar :wink:

Doch was sagt das (Familien-)Gesetz dazu? Wer ist in solchen Fällen Ansprechpartner? das Jugendamt, das Familiengericht oder einfach auf sich zukommen lassen?

Kennt jemand ähnliche Fälle??

Danke + Gruß,

Michael

Hallo Forum,
eine Bekannte (geschieden) möchte ihre Kinder, die als
moslemisch eingetragen sind, taufen lassen / christlich
erziehen. Sie und ihr Ex haben jeweils 50% Sorgerecht.

Du meinst das gemeinsame Sorgerecht oder ?

Der Lebensmittelpunkt ist eindeutig bei der

Mutter.

Die Mutter hat dann ein sogenanntes Alltagsentscheidungsrecht
(§1687 BGB) dazu gehört aber meiner Meinung nach nicht die Entscheidung über die Religionszugehörigkeit (Alltagsentscheidungen müssen häufig vorkommen und nicht schwer abänderbar sein)

Muß die Frau das Einverständnis des Vaters einholen, kann sie
die Kinder 4+8J. direkt taufen lassen.
Aus Sicht des ev. Pfarrers gibts natürlich keine Probleme.
Heutzutage sind die Hirten für jedes Schäfchen dankbar :wink:

Eigentlich muss sie Erlaubnis einholen (der Pfarrer hat sich wohl gedacht: „sind die Kinder erst getauft lässt sich das eh nicht mehr ändern…“ Sorry aber er hat vielleicht auch einfach keine
Ahnung vom gemeinsamen Sorgerecht)

Wer ist in solchen

Fällen Ansprechpartner? das Jugendamt, das Familiengericht
oder einfach auf sich zukommen lassen?

Nach §17 KJHG haben die Eltern Anspruch auf eine Beratung in solchen Fragen. Die kann das Jugendamt selbst anbieten bzw. auch
an andere Institutionen delegieren. Ehe es zu einer Gerichtverhandlung kommen muss kann so auch versucht zu einer Einigung zu kommen

Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann das Familiengericht nach §1626 das Entscheidungsrecht in dieser Frage auf einen Elternteil übertragen.

Kennt jemand ähnliche Fälle??

Vielleicht sind welche unter
www.zuRecht.de
www.ifis-ffm.de (unter Rechtsfragen)
zu finden

Gruss
Antje

**********************************************
Hallo ANTJE,
Nach meinen Erfahrungen als Senior, kann dieses Thema
Streit auslösen, deshalb sollte man es nicht mit
Rechtsfragen belasten.
Ich möchte zu folgendem raten:
„Da die Mutter sowieso der zentrale Mittelpunkt für die
Kinder ist, soll sie versuchen nach ihrem Gewissen und
Können die Kinder „christlich“ zu erziehen. Das ist
dadurch möglich, dass man mit „gutem Beispiel“ vorangeht,
damit die Kinder automatisch das nachmachen „wollen“,
was die Mutter vormacht und lebt.“
Das ist vielleicht nicht einfach, aber sehr wirkungsvoll.

Es spielt für das Seelenheil der Kinder KEINE ROLLE
ob sie getauft sind oder nicht, denn keine Kirche
hat das Privileg dass nur ihre Getauften in den
Himmel kommen werden. Das tägliche christliche Leben
entscheidet allein darüber, welchen „Erfolg“ man
einmal am Ende des Lebens hat.
Ferner: Wenn die Mutter unbedingt eine Taufe haben
will, dann soll sie es selbst durchführen. Es gibt
dan Passus einer sog. „Nottaufe“ oder „Begierdentaufe.“
D.h. wenn die Kinder „begierig sind“ getauft zu werden,
dan kann es jeder Erwachsene durchführen. Es muss
also ein freiwilliges Geschehen sein, dem die Kinder
bewusst zustimmen. Ich wiederhole: "Das praktische
Leben mit Jesus Christus unserem Erlöser ist allein
entscheidend.
(Vielelciht kann man das mit befreundeten Mitmenschen
zu einer Feier machen, wen diese bewusst mitleben).

Wen Du Deinen andersgläubigen Mann mit einem solchen
Wunsch konfrontierst, dann kann es zu Streit kommen,
weil südländische Menschen hierin ihr Prestige und
persönlichen Triumph sehen, was mit Willens- oder
Religionsfreiheit nichts zu tun hat. Lass´ also die
Asche zugedeckt, damit kein Feuer entsteht.

Im übrigen haben die Kinder ab dem 14 Lebensjahr
das persönliche Recht sich für eine Konfession selbst
zu entscheiden. Wenn die Kinder wirklich christlich
erzogen sind, sie dürfen auch einen Religionsunterricht
besuchen, dann werden sie eine passende Entscheidung
treffen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Pius A. Wipfler
[email protected]

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist die Theorie!!!
Hallo Pius,
Danke für Deine Antwort. Generell hab ich ihr (Der Mutter) fast dasselbe gesagt. Nur, der Islam - zumindest in diesem Fall bedingt durch die Haltung des Vaters - unterscheidet sich kulturell auch in vielen Äußerlichkeiten: „No Schwein“, Klamottenordnung (nicht ala’ Iran, aber z.B. keine kurzen Röckchen, Bikini) und vor allem gemischte (Jungen+Mädchen)Klassenfahrten. Darauf sollen sie lt. Vater verzichten, aber die Kids haben einfach Spaß dran.
Das geht soweit, daß es eine Zweispaltung der Person gibt. Beim Pappi ist dei Tochter die gehörsame Prinzessin, zieht schon beim Abholen die langen Leggins an um die Blöße zu verbergen …
Und wenn das Wochenende vorbei ist, dauerts 1-2 Tage bis sie wieder alles abgebaut hat.
Und das sind alles Äußerlichkeiten, auf die der Paps besteht, die die geschiedene frau alle mitmachen soll und eigentliche Religion geht dem Vater am A. vorbei.
Und das ist der Humbug!
Es geht in diesem einen Fall eben so eine Art „Befreiung“ von einem Zwang, dem sich die Familie unterworfen hat.
Wesentlich denke ich, sind vor allem die Reaktionen der Umwelt. Kinder die sich auf diese Weise von der anderen in der Schule, auf der Straße absondern, vereinsamen und es kommt zu vielen daraus folgenden Problemen psychischer Natur. Das belegt die Praxis: Die Tochter hat besonders in der Schule Verhaltenstörungen, wird nie zu Kindergeburtstagen eingeladen!
Die andere Möglichkeit, sie auf eine rein islamische Schule zu schicken…
Soweit ich nach diesem Wochenende Informiert bin, versucht die Mutter jetzt mit dem Ex schriftlich zu korrespondieren, da sie am telefon oder im 4 Augen gespräch nach dem ersten Satz wohl nicht mehr zu Wort kommt!

Danke + Gruß,

Michael
PS: Sicher können sich die Kids im umgekehrten Fall auch im Alter von 14 Jahren für den Islam entscheiden.

Hallo ANTJE,
Nach meinen Erfahrungen als Senior, kann dieses Thema
Streit auslösen, deshalb sollte man es nicht mit
Rechtsfragen belasten.
Ich möchte zu folgendem raten:
„Da die Mutter sowieso der zentrale Mittelpunkt für die
Kinder ist, soll sie versuchen nach ihrem Gewissen und
Können die Kinder „christlich“ zu erziehen. Das ist
dadurch möglich, dass man mit „gutem Beispiel“ vorangeht,
damit die Kinder automatisch das nachmachen „wollen“,
was die Mutter vormacht und lebt.“
Das ist vielleicht nicht einfach, aber sehr wirkungsvoll.

Es spielt für das Seelenheil der Kinder KEINE ROLLE
ob sie getauft sind oder nicht, denn keine Kirche
hat das Privileg dass nur ihre Getauften in den
Himmel kommen werden. Das tägliche christliche Leben
entscheidet allein darüber, welchen „Erfolg“ man
einmal am Ende des Lebens hat.
Ferner: Wenn die Mutter unbedingt eine Taufe haben
will, dann soll sie es selbst durchführen. Es gibt
dan Passus einer sog. „Nottaufe“ oder „Begierdentaufe.“
D.h. wenn die Kinder „begierig sind“ getauft zu werden,
dan kann es jeder Erwachsene durchführen. Es muss
also ein freiwilliges Geschehen sein, dem die Kinder
bewusst zustimmen. Ich wiederhole: "Das praktische
Leben mit Jesus Christus unserem Erlöser ist allein
entscheidend.
(Vielelciht kann man das mit befreundeten Mitmenschen
zu einer Feier machen, wen diese bewusst mitleben).

Wen Du Deinen andersgläubigen Mann mit einem solchen
Wunsch konfrontierst, dann kann es zu Streit kommen,
weil südländische Menschen hierin ihr Prestige und
persönlichen Triumph sehen, was mit Willens- oder
Religionsfreiheit nichts zu tun hat. Lass´ also die
Asche zugedeckt, damit kein Feuer entsteht.

Im übrigen haben die Kinder ab dem 14 Lebensjahr
das persönliche Recht sich für eine Konfession selbst
zu entscheiden. Wenn die Kinder wirklich christlich
erzogen sind, sie dürfen auch einen Religionsunterricht
besuchen, dann werden sie eine passende Entscheidung
treffen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Pius A. Wipfler
[email protected]

Danke …
für Deine Antwort.
Es resultieren mehrere Probleme aus diesem Kulturkonflikt, wobei die Mutter wohl auch schon eine Psychologin (Erziehungsberatung) eingebunden hat. Die Tochter schwankt andauernd zwischen zwei Rollen und sondert sich in der Schule ab / wirds abgesondert.
Die Mutter will jetzt den Vater schriftlich von ihrem Vorhaben informieren.
Sollte es zu einem gerichtl. Streit kommen, ist es sicher für die Mutter von Vorteil, daß sie mit offenen Augen auf die Probleme zugeht, sich also Hilfe sucht, anstatt sich wie der Vater stur zu stellen und versuchen alles selbst zu lösen. Sein Wahlspruch: „Gib mir die Kleine mal für 3-4 Wochen und dann ist sie wieder ganz normal!“

Gruß,
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gemeinsames Sorgerechts sinnvoll ?
Hallo Michael

So wie die Situation schilderst
Geht es nicht nur um das Problem Taufe oder nicht und
die Religionszugehoerigkeit sondern damit verbunden
erheblich divergierende Auffassungen was die Erziehung
der Kinder betrifft und die Kinder scheinen darunter zu leiden.

In diesen Faellen sollte das Jugendamt in seiner Beratung (die es
in Scheidungsfaellen wo Kinder betroffen sind anzubieten hat)
den Eltern eigentlich raten einen Antrag auf Alleinsorge zu stellen. Wenn sich beide Eltern einig sind ist das relativ unproblematisch (leider sind sie das ja dann gerade nicht…)

Falls nicht gibt es noch die Moeglichkeit von Beratungen und Mediationsverfahren (wo auch dafuer gesorgt wird, dass beide zu Wort kommen)

Falls dies nicht hilft, entscheidet das Gericht

Das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung und Scheidung ist
eigentlich nur fuer Eltern gedacht, die sich in wesentlichen
Punkten ueber die Erziehung ihrer Kinder einig sind

  1. Es koennte vielleicht hilfreicher sein die Konflikte bezulegen, wenn der Vater mit zur Erziehungberatung kommt
    (dazu ist er bei gemeinsamen Sorgerecht auch „informell zu
    verpflichtet“)

  2. Falls dies nicht hilft, könnte vielleicht doch ein Antrag
    der Mutter auf alleiniges Sorgerecht sinnvoller sein. Das verstaerkt wahrscheinlich am Anfang den Konflikt, kann aber
    fuer die Zukunft Reibungspunkte vermeiden, weil die Mutter nicht
    dann nicht immer erst die Erlaubnis des Vaters einholen muss.

Verstehe meine Ausführungen bitte nur als einen „Denkanstoss“ der
auch für andere Forumsbesucher mit ähnlichen Problemen gedacht und nicht als die "einzig richtige Lösung"schliesslich
weiss ich über die Situation und die Beteiligen fast nichts.

Gruss

Antje