Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt

Hallo Experten,

um Steuerschulden einzutreiben, kann das Finanzamt bei Selbstständigen ohne Gewerbebetrieb die Konten pfänden. Schließt dieses Recht auch die Konten von volljährigen, aber noch nicht erwebstätigen Kindern ein, z.B. Sparkonten? Und wie ist es bei Pfändung von Sachen, könnten auch Gegenstände, die erwachsenen Kindern gehören, gepfändet werden?

Schon einmal Dank im Voraus
Renate

Hallo,

Vollstreckungsunterricht ist zwar schon eine Weile her, aber vielleicht bring ichs noch zusammen:

um Steuerschulden einzutreiben, kann das Finanzamt bei
Selbstständigen ohne Gewerbebetrieb die Konten pfänden.

Warum sollten Geschäftskonten nicht pfändbar sein?

Schließt dieses Recht auch die Konten von volljährigen, aber
noch nicht erwebstätigen Kindern ein, z.B. Sparkonten?

Grundsätzlich nicht, außer wenn hier Schenkungen des Steuerschuldners an seine Kinder vorlagen, dann kommt das Finanzamt über das Anfechtungsgesetz auch an das so „in Sicherheit gebrachte“ Vermögen.

Und wie ist es bei Pfändung von Sachen, könnten auch Gegenstände, die
erwachsenen Kindern gehören, gepfändet werden?

Auch das grundsätzlich nicht, die Kinder haften ja nicht prinzipiell für die Schulden ihrer (lebenden) Eltern. Es muß aber nachweisbar sein, dass die gepfändeten Gegenstände nicht dem Schuldner gehören, obwohl sie sich in seinem Haushalt befanden.
Wenn natürlich der Steuerschuldner vor der Pfändung schnell noch sein Grundstück, seinen Rolls Royce oder seinen Picasso dem Nachwuchs schenkt, schauts wieder anders aus, da kommt man dann schon noch dran.

Gruß,
Markus