Dürfen Werkstätten KFZ als Pfand einziehen?

Halllo !
Dürfen KFZ Werkstätten ein Auto einbehalten,wenn die Rechnung nicht beglichen wird ? Dürfen die das auch, wenn der Auftraggeber nicht der Besitzer von dem KFZ ist und jemand anderes im Brief und Schein steht? Darf der Besitzer sich das Auto wieder holen?
Wäre super,wenn jemand eine Antwort hat.
Vielen Dank !!!

Hallo,

Dürfen KFZ Werkstätten ein Auto einbehalten,wenn die Rechnung
nicht beglichen wird ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Pfandrecht

Gruß

S.J.

Der Besitzer ist ja die Werkstatt, du meinst vermutlich den Eigentümer?
:wink:

Dürfen KFZ Werkstätten ein Auto einbehalten,wenn die Rechnung
nicht beglichen wird ?

Ja, das dürfen sie.

Dürfen die das auch, wenn der
Auftraggeber nicht der Besitzer von dem KFZ ist und jemand
anderes im Brief und Schein steht?

Ja, das dürfen sie, wenn auch rechtlich gesehen aus ganz anderen Gründen.

Darf der Besitzer sich das
Auto wieder holen?

Nein.

Wäre super,wenn jemand eine Antwort hat.

Jo.

Vielen Dank !!!

Bitte.

Levay

Nein, Besitz liegt auch beim Auftraggeber und wohl auch beim Eigentümer vor. Man nennt das mittelbaren Besitz.

Levay

und der der das Auto als pfand in seinem „Besitz“ hat? was ist der?

Unmittelbarer Besitzer (owT)
.

Ja genau den meine ich !

Ah, die Unterscheidung der Besitzer kannte ich nicht. ich dachte immer der der den Zugriff hat ist Besitzer.