Fragen zum Mietrecht

Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Feb 2001

Hallo,
ich habe einige Fragen zum Mietrecht:

-ist eine Nebenkostenpauschale zulässig?
(ich habe mal gehört, dass Vermieter nicht an den Nebenkosten verdienen dürfen und das man als Mieter das Recht hat, die Nebenkostenabrechnung einzusehen- zumal diese sich ja auch ab und zu mal ändern!)

-Wie verhält sich die Rechtslage, wenn man durch eine feuchte Wohnung Asthma und Dauerschnupfen entwickelt hat........-vom Arzt bestätigt
(vorm Einzug war ich so blöd, dem Vermieter abzunehmen, dass 4 feuchte Wände sich durch einfache Styropor-Platten isolieren lassen –ist offensichtlich nicht so)

Erklärung dazu:
Wir möchten jetzt halt so schnell wie möglich raus und wollen die 3-monatige Kündigungsfrist nicht einhalten...........und die 350.- (Gebühr für vorzeitige Kündigung) nicht zahlen, da ich durch meine gesundheitlichen Einbußen meiner Meinung nach schon genug gezahlt habe....

Ich hoffe, dass mir hier jemand meine Fragen beantworten kann!!!!!
Danke schon mal,
Gruß shockscrew

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 51 Minuten hilfreich
    Re: Nebenkosten

    Hallo,
    ich habe einige Fragen zum Mietrecht:

    -ist eine Nebenkostenpauschale zulässig?
    (ich habe mal gehört, dass Vermieter nicht an den Nebenkosten
    verdienen dürfen und das man als Mieter das Recht hat, die
    Nebenkostenabrechnung einzusehen- zumal diese sich ja auch ab
    und zu mal ändern!)
    Hallo,
    ich kenne das mit der Pauschale so: der Mieter zahlt neben der Miete einen pauschalen Betrag monatlich, damit ist aber nichts abgegolten. Es dienst lediglich dazu, dass sie Nacherhebung mit jährlichen Nebenkostenrechnung verrechnet wird, dass dann nicht eine Wahnsinnssumme nachzuzahlen ist. Die Nebenkostenabrechnung erhälst Du dann jährlich, detailiert aufgeschlüsselt (mit Mietvertrag vergleichen, dass auch nur das abgerechnet wird, was vereinbart ist). Rechnungen darfst Du zur prüfung selbstverständlich einsehen.

    Tschüss
    Merit

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re^2: Nebenkosten

      Hallo,
      Nebenkostenpauschalen sind zulässig. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um Pauschalen. Es wird also nicht hierüber abgerechnet. Unklar ist nur sehr oft, ob es sich tatsächlich um eine Pauschale handelt und nicht z.B. um pauschale Vorauszahlungen.
      Ciao
      Hanns [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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