Re^2: Unterschiedliche Familiennamen für Geschwist
Hallo!
Auch wenn einer der Ehepartner
seinen Geburtsnamen führt, werden die Kinder nach dem Ehenamen
benannt. Dieser Ehename (der Geburtsname eines der Partner)ist
auch in der Heiratsurkunde festgehalten.
Das ist nicht ganz richtig - wenn beide Partner ihren bisherigen Namen weiterführen, dann gibt es KEINEN Ehenamen, und der wird auch nirgends festgehalten.
Für die Kinder gilt folgendes:
http://www.123recht.net/Kein-gemeinsamer-Ehename-__a...
"Erwarten die Eheleute ein Kind, so müssen sie entscheiden, welcher der derzeit von den Eltern geführten Namen Nachname des gemeinsamen Kindes werden soll. ... Ist hier einmal eine Bestimmung erfolgt, so gilt diese zugleich für weitere Kinder und kann nicht nachträglich widerrufen werden."
Hier wird das auch nochmal ganz gut geschildert, vor allem in den Beispielern am Ende:
http://www.hochzeit-magazin.de/index.php?option=com_...
Gruß,
Max