Hallo.
Folgender angenommener Fall:
Großmutter ist aktuell verstorben.
Ihr Mann ist 1985 verstorben.
Aus der gemeinsamen Ehe gingen zwei Kinder hervor, Kind A und Kind B
Kind B verstarb 1978 und hatte ebenfalls ein Kind (geb. 1974), nennen wir es den Enkel von Großmutter.
Kind A ist lebend.
Folgende Fragen:
1.) Enkel und Kind A sind somit zunächst einmal gleichberechtigte Erben von Großmutter, korrekt? (angenommen, es gab nie ein Testament).
Vater (Kind B) von Enkel verstarb 1978 und hinterlies seinem Sohn (Enkel) per Testament nichts. Es wurde auch nichts weiter vom Erbteil verlangt.
Großvater von Enkel verstarb 1985 und hier wird die Sache interessant:
2.) Es wurde, da hier Enkel bereits gleichberechtigt mit Kind A war (korrekt?) ein Erbteil ausbezahlt als „freiwillige“ Leistung der Großmutter und des Kindes A, allerdings kein Pflichtteil, wurde auch nicht eingefordert.
Nach nunmehr 24 Jahren stellt sich heraus, daß wohl mehr Erbteil vorhanden gewesen ist (Immobilie). Kann nach 24 Jahren dahingehend eine Forderung des Enkels erhoben werden? Werden Testamente bei den Gerichten archiviert (ist angeblich bei Kind A nicht vorhanden)?
3.) Aufgrund aktuellem Todesfall von Großmutter stellt sich heraus, daß alle Güter innerhalb der letzten 20 Jahre bereits an Kind A überschrieben wurden , insbesondere Immobilien. Ein Testament scheint nicht vorhanden, Enkel wird nicht bedacht.
Fragliche Mehrparteien - Immobilie wurde von Großmutter in einer Wohnung selbst bewohnt, es ist nicht bekannt ob ein Wohnrecht oder Nießbrauch vorliegt für Großmutter. Kann Enkel hier Pflichtteile verlangen oder ist er sogar selbst gleichberechtigter Erbe mit Kind A, obwohl Güter überschrieben wurden an Kind A?
Danke für erste Auskunft. Mir ist klar, daß ohne anwaltliche Hilfe kein vorwärtskommen ist, nur vorab schon ein paar Meinungen wären schön.