Sohn bürgt für Eltern,zahlen nicht.Erfolgsaussicht

Hallo zusammen!

Person X, damals 20 Jahre (2002), Schüler, kein Einkommen, hat für einen Kredit seiner Eltern mit unterschrieben.

Darlehnsgeber ist die Couine der Person X. Die Unterschrift der Person X wurde zur Bedingung gemacht, obwohl er zu dem Zeitpunkt kein Einkommen hatte. Außerdem war das Geld für die Eltern gedacht, nicht direkt für Person X.

Im Vorfeld wurden nun die Argumente im Rahmen des Antrages auf Prozesskostenhilfe ausgetauscht. Ergebnis: PKH wurde abgelehnt.

Die wesentlichen Argumente des RA der Person X:
1.) Darlehnsgeber nicht Cousine wie im Vertrag, sondern Onkel. Verhandlungen fanden nur mit Onkel statt
2.) es ging um Kredit für Eltern. Sohn wurde spontan genötigt mit als Darlehnsnehmer zu unterzeichnen, sonst kein Geld (Gläubiger hat enge emotionale Verbundenheit für seine Zwecke ausgenutzt); auf absehbare Zeit Schüler ohne Einkommen

Richter äußert sich zu Pkt. 1:

nicht fundiert genug, schriftl. ist nunmal Cousine Gläubiger.

zu Pkt.2:

es sei davon auszugehen, dass Sohn eigenes Interesse verfolgt hat; Inhalte des Kreditvertrages und Risiken sei auch in der kürze der Zeit abschätzbar gewesen (auch unter Druck).

Person X kann nur nochmal betonen, dass er aus der Notlage der Eltern mit unterzeichnet hat. Sein eigenes Interesse ist nicht in die Entscheidung mit eingeflossen.

Daher möchte ich Euch erfahrenen Mitglieder fragen, ob ihr noch einen Sinn für Person X seht den Prozess weiter zu verfolgen?
Oder noch Ideen habt, den einen oder anderen Punkt vor Gericht noch zu vertiefen… .

Danke!

Hallo,

http://www.wehrt-hahn.de/seiten/070123-buergschaft-g… und die darin genannten Urteile des BGH und BVerfG heraussuchen.

Wenn X einen gscheiden Anwalt hat, hätte er schon längst in diese Richtung argumentiert.

Gruß
Ingrid

Danke Ingrid für den Tip!!!

Leider ist es bei hier nicht so einfach. Denn zum einen ist der Sohn streng genommen kein Bürge, sondern Mitdarlehnsnehmer und der Richter argumentiert, dass er auch seine persönl. Intresse mit diesem (Familien-)Kredit verfolgt hätte.

Allerdings hat sich der Sohn immer als Bürge verstanden, da er selber nichts vom Geld bekommen hat und er nur Unterschrieben hat, da sonst kein Geld geflossen wäre. Den Kredit selber hat er nicht genau geprüft, da die Unterschrift zur Bedingung gemacht wurde und es sich beim Darlehnsgeber um die cousine handelt.

Aus einem der Texte der RA Wehrt-Sierwald geht hervor, dass der Zeitpunkt der Bürgschaft als entscheident angesehen wird, um die krasse finazielle Überforderung zu beurteilen. In diesem Fall war der Sohn Schüler, ohne Einkommen.

Können Sie evtl. die Erfolgsaussichten beurteilen?