Tritt das Stimmrecht des werdenden Eigentümers na

Guten Tag,
für eine bereits genutzte Wohnung ist noch kein Eigentumsübergang erfolgt, weil die Schlusszahlung noch nicht fällig ist. Ist der werdende Eigentümer in der Eigentümerversammlung trotzdem stimmberechtigt?

Hallo,

für eine bereits genutzte Wohnung ist noch kein
Eigentumsübergang erfolgt, weil die Schlusszahlung noch nicht
fällig ist. Ist der werdende Eigentümer in der
Eigentümerversammlung trotzdem stimmberechtigt?

ich glaube, die Eigentümerversammlung heißt Eigentümerversammlung, weil sich da die Eigentümer versammeln.

Gruß
C.

Danke für die nette Belehrung.

Danke für die nette Belehrung.

Unabhängig davon, ob Deine Antwort nun ernst gemeint war oder eine sarkatische Bemerkung sein soll, möchte ich es nicht verabsäumen zu erwähnen, daß es natürlich jedem Eigentümer freisteht, eine andere Person zu bevollmächtigen.

Gruß
C.

Hallo Christian,

Unabhängig davon, ob Deine Antwort nun ernst gemeint war oder
eine sarkatische Bemerkung sein soll, möchte ich es nicht
verabsäumen zu erwähnen, daß es natürlich jedem Eigentümer
freisteht, eine andere Person zu bevollmächtigen.

wobei aber der Kreis der Berechtigten, die diese Vollmacht aus ausüben dürfen, ziemlich klein ist.

Und nein, vor Eigentumsübergang darf man nicht mit abstimmen. Habe das dieses Jahr selber erlebt, dabei war schon fast alles erledigt.

Gruß, Karin