Verjährung und das genaue Datum des 'Anspruchs'

Hallo,

wann ist eine Rechnung verjährt? Angenommen, es handelt sich um eine Telefonrechnung vom Januar 2006, ist der Anspruch dann verjährt?

Oder anders gefragt, wie kann ich folgenden Abschnitt von Wikipedia verstehen:

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des (Kalender-) Jahres (das ist der 31. Dezember um 24:00 Uhr),

* in dem der Anspruch entstanden ist und
* der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Wenn die Dienstleistung im Dezember 05 in „Anspruch genommen“ wurde, entstand auch der Anspruch im Dezember 05 - dann wäre die Mahung gegenstandslos. Oder ist mit Anspruch immer die Rechnungsstellung, also Januar 06 gemeint und die zu zahlende Summe damit noch offen?

Viele Grüße,
no name

Wenn die Dienstleistung im Dezember 05 in „Anspruch genommen“ wurde, entstand auch der Anspruch im Dezember 05 - dann wäre die Mahung gegenstandslos

Hi, d. Verjährung beginnt NACH Ablauf d. Jahres in dem d. Schuld entstand!
Im genannten Fall wäre dann d. Beginn am 1.1.06 gewesen u. endete am 31.12.08 um 24.00h.
Da d. Rechnung allerdings erst im Januar 06 einging, hemmte diese d. Verjährung, die nun am 1.1.07 begann u. am 31.12.09, 24.00h endet.

Also schön, wie es sich gehört, d. offene Rechnung begleichen.
MfG ramses90