A schreibt in einer Ebayauktion: Habe Artikel selbst ersteigert (42,65 €)
Im Bewertungsprofil ist die alte Auktion noch zu finden, das erfolgreiche Höchstgebot war 9,04 €, dazu kamen Versandkosten in Höhe von 8,90 €. Der Verkäufer hat den Wert des angebotenen Artikels also um 25 € beschönigt.
Macht sich der Verkäufer des (versuchten) Betruges schuldig?
Hätte ein Käufer irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer?
wenn der Artikelpreis ~42 € oder mehr beträgt (und davon ausgegangen werden kann, dass nur so hoch geboten wurde, weil der Käufer den in der Auktion genannten Preis geglaubt hat)
wenn der Artikelpreis niedriger ist als 42 €
Hat also der ggf vorliegende Betrug auch Folgen auf den daraus entstehenden Kaufvertrag?
Vielen Dank für fachkundige Antworten und
viele Grüße
Sue
Macht sich der Verkäufer des (versuchten) Betruges schuldig?
Ich finde dein ganzes Ansinnen etwas seltsam.
Dass es kein guter Stil ist mit einem falschen Kaufpreis hausieren zu gehen steht außer Frage. Aber die aktuelle Ebay-Auktion hat ja nun wenig damit zu tun, wo und zu welchem Preis der Anbieter seinerseits gekauft hat.
Als Käufer bietet man immer nur das, was einem die Sache selber wert ist. Insofern wäre es mir wurscht, zu welchen Konditionen der Verkäufer die Ware erworben hat.
Wenn es anders wäre, dürfte man bei Ebay nie nen Schnapper machen weil im umgekehrten Fall auch der Käufer für einen vielleicht viel höheren Wert eines Artikels geradestehen müsste und richtig preiswerte Versteigerungen dann nicht mehr realisierbar wären.
Man kann das anders sehen wenn es um zugesicherte Eigenschaften von Waren geht und wo die falsche Wertangabe dazu führt, dass du hinter’s Licht geführt wirst.
A schreibt in einer Ebayauktion: Habe Artikel selbst
ersteigert (42,65 €)
Im Bewertungsprofil ist die alte Auktion noch zu finden, das
erfolgreiche Höchstgebot war 9,04 €, dazu kamen Versandkosten
in Höhe von 8,90 €. Der Verkäufer hat den Wert des angebotenen
Artikels also um 25 € beschönigt.
woher weißt Du, daß es genau dieser Artikel ist, den er jetzt verkauft und nicht ein anderer (aber gleicher), den er auf einer anderen Plattform erworben hat?
Macht sich der Verkäufer des (versuchten) Betruges schuldig?
Ich finde dein ganzes Ansinnen etwas seltsam.
warum? Weil mich interessiert, wie sehr die Wahrheit in einer Ebayauktion verbogen werden darf? Schande über mich…
Dass es kein guter Stil ist mit einem falschen Kaufpreis
hausieren zu gehen steht außer Frage.
Es ist vor allem dämlich, wenn die Lüge mit zwei Klicks enttarnt werden kann. Aber darum geht es ja nicht.
Aber die aktuelle
Ebay-Auktion hat ja nun wenig damit zu tun, wo und zu welchem
Preis der Anbieter seinerseits gekauft hat.
Grundsätzlich gebe ich dir da Recht, das beantwortet allerdings nicht die Frage, ob der Preis stimmen muss, wenn er angegeben wird.
Als Käufer bietet man immer nur das, was einem die Sache
selber wert ist.
Auch darum geht es nicht. Ich weiß wohl wie Ebay funktioniert.
Wenn es anders wäre, dürfte man bei Ebay nie nen Schnapper
machen weil im umgekehrten Fall auch der Käufer für einen
vielleicht viel höheren Wert eines Artikels geradestehen
müsste
Warum?
Man kann das anders sehen wenn es um zugesicherte
Eigenschaften von Waren geht und wo die falsche Wertangabe
dazu führt, dass du hinter’s Licht geführt wirst.
Das ist eben die Frage. §263 spricht von Vorspiegelung falscher Tatsachen und genau das tut der Verkäufer mE.
Man kann das anders sehen wenn es um zugesicherte
Eigenschaften von Waren geht und wo die falsche Wertangabe
dazu führt, dass du hinter’s Licht geführt wirst.
Das ist eben die Frage. §263 spricht von Vorspiegelung
falscher Tatsachen und genau das tut der Verkäufer mE.
Schon mal genauer darauf geachtet, wenn in Geschäften reduzierte Ware angeboten wird, bei der auch der Stattpreis angegeben ist?
Mir ist mehr als einmal aufgefallen, daß ein Artikel nie soviel gekostet hat, wie als Stattpreis angegeben war.
Wenn sowas tatsächlich Vorspielung falscher Tatsachen wäre, dann wäre vermutlich die Konkurrenz schon zum Richter gegangen.
Schon mal genauer darauf geachtet, wenn in Geschäften
reduzierte Ware angeboten wird, bei der auch der Stattpreis
angegeben ist?
Mir ist mehr als einmal aufgefallen, daß ein Artikel nie
soviel gekostet hat, wie als Stattpreis angegeben war.
Wenn sowas tatsächlich Vorspielung falscher Tatsachen wäre,
dann wäre vermutlich die Konkurrenz schon zum Richter
gegangen.
was regelmäßig passiert, denn das ist ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb und somit unzulässig.
Die gesetzlichen Regeln hierzu gelten aber nicht für Verbraucher und um einen solchen handelt es sich Ursprungsposting ja wohl.