Unterhalt für Kind und Mutter

Hallo liebe Experten,

zum Thema Unterhalt bräuchte ich bitte mal Eure Hilfe.

Kurz zur Situation:
Nicht verheiratetes Paar trennt sich während ihrer Schwangerschaft. Mittlerweile ist das Kind auf der Welt und beide lieben es sehr. Sie lebt sehr günstig in seiner Wohnung und er ist vorerst zu seinen Eltern gegangen (zahlt aber weiter den Mietanteil, Telefonkosten, GEZ). Der Rest läuft nicht ganz so gut, währe aber hier auch im falschen Brett.

Meine Fragen:

  1. Der Unterhalt für das Kind berechnet sich im Wesentlichen aus der Düsseldorfer Tabelle. Gibt es spezielle Punkte die hierzu zu beachten sind?
  2. Wie viel Unterhalt bzw. was muss für die Ex-Freundin bezahlt werden?
  3. Welche weiteren Faktoren sollten unbedingt beachten werden?
  4. Welche Rechte hat ein Vater, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht nicht unterschreibt und er „nur“ die Vaterschaft anerkannt habt?

Vielen Dank für Eure Bemühungen.

Grüße
Elle

Hallo,

Meine Fragen:

  1. Der Unterhalt für das Kind berechnet sich im Wesentlichen
    aus der Düsseldorfer Tabelle. Gibt es spezielle Punkte die
    hierzu zu beachten sind?

Zu beachten wäre hier, daß wenn er keine weiteren Unterhaltsberechtigten hat, er in der Tabelle zwei Gehaltsstufen höher rutscht.

  1. Wie viel Unterhalt bzw. was muss für die Ex-Freundin
    bezahlt werden?

Theoretisch das, was ihr zu ihrem früheren Gehalt fehlt. Wenn sie also 1000€ verdient hat, dann ist das der Unterhalt, den sie als Grundlage nehmen kann. Es werden aber Elterngeld etc. angerechnet. Und er muß nach Abzug der Kindesunterhalts auch in der Lage sein zu zahlen. Sprich beim Kindesunterhalt zählt ein Selbstbehalt von 900€, beim Unterhalt für sie ein Selbstbehalt von 1000€.

  1. Welche weiteren Faktoren sollten unbedingt beachten werden?

Der Wohnvorteil wird angerechnet. Wenn er Wohnung, GEZ etc. bezahlt, dann wird das vom Unterhalt abgezogen.

  1. Welche Rechte hat ein Vater, wenn sie das gemeinsame
    Sorgerecht nicht unterschreibt und er „nur“ die Vaterschaft
    anerkannt habt?

Leider nur das Umgangsrecht.

LG
ausnahmefall

Hallo Ausnahmefall,

vielen Dank für deine Antwort.

Hallo,

Meine Fragen:

  1. Der Unterhalt für das Kind berechnet sich im Wesentlichen
    aus der Düsseldorfer Tabelle. Gibt es spezielle Punkte die
    hierzu zu beachten sind?

Zu beachten wäre hier, daß wenn er keine weiteren
Unterhaltsberechtigten hat, er in der Tabelle zwei
Gehaltsstufen höher rutscht.

Hier hat er ja keinen Einfluss, oder? Das Jugendamt schickt ein Schreiben für den Arbeitgeber und er muss es seinem Arbeitgeber vorlegen. Der Rest wird quasi erledigt.

  1. Wie viel Unterhalt bzw. was muss für die Ex-Freundin
    bezahlt werden?

Theoretisch das, was ihr zu ihrem früheren Gehalt fehlt. Wenn
sie also 1000€ verdient hat, dann ist das der Unterhalt, den
sie als Grundlage nehmen kann. Es werden aber Elterngeld etc.
angerechnet. Und er muß nach Abzug der Kindesunterhalts auch
in der Lage sein zu zahlen. Sprich beim Kindesunterhalt zählt
ein Selbstbehalt von 900€, beim Unterhalt für sie ein
Selbstbehalt von 1000€.

  1. Welche weiteren Faktoren sollten unbedingt beachten werden?

Der Wohnvorteil wird angerechnet. Wenn er Wohnung, GEZ etc.
bezahlt, dann wird das vom Unterhalt abgezogen.

Wird der Unterhalt für die Frau auch über das Jugendamt geregelt?

  1. Welche Rechte hat ein Vater, wenn sie das gemeinsame
    Sorgerecht nicht unterschreibt und er „nur“ die Vaterschaft
    anerkannt habt?

Leider nur das Umgangsrecht.

Super, es wird immer geschimpft, dass sich die Väter vor den Pflichten drücken, aber Rechte hat er keine, auch wenn er für das Kind da sein möchte. Wenn sie nicht will, dann sind es ja nur ein paar Stunden in 14Tagen oder mehr…

LG
ausnahmefall

LG
Elle