Es geht um eine Familie:Vater, Mutter, zwei Töchter 9 und 12.
Die Mutter ist bei einer Freundin zu Besuch, die größere Tochter ruft sie dort an und schreit nur ins Telefon. Die Mutter fährt sofort nach Hause. Die Tochter schreit: „der Papa hat mich vergewaltigt“.
Die Mutter fragt ihren Mann: „stimmt das?“, der antwortet darauf „ja“.
Die Mutter sagt:„entweder ich zeige Dich an oder Du machst das selber“.
Daraufhin geht der Mann zur Polizei und zeigt sich selber an.
Seitdem sitzt er angeblich in Untersuchungshaft (was mir nicht ganz plausibel erscheint, was gibt es dda zu untersuchen?..allerdings hat der Mann in seiner Jugend einen Mord begangen, vllt. deshalb).
Nun ist das einige Wochen her, die Mutter und die Tochter haben ihre Aussage zurückgezogen und der Vater seine Selbstanzeige. Er soll wieder nach Hause kommen ,weil die Frau es nicht ohne ihn aushalten kann und nicht alleine mit den Kindern leben will.
Meine Frage: wird sich die Staatsanwaltschaft damit zufriedengeben oder werden sie seine Selbstanzeige eine Stunde nach der Tat als Beweis für seine Schuld ansehen?
Seitdem sitzt er angeblich in Untersuchungshaft (was mir nicht
ganz plausibel erscheint, was gibt es dda zu
untersuchen?..allerdings hat der Mann in seiner Jugend einen
Mord begangen, vllt. deshalb).
Untersuchungshaft heißt nicht Untersuchungs haft, weil etwas während dieser untersucht wird.
Untersuchungshaft dient grundsätzlich nur der Sicherung des Strafverfahrens. Es soll einer möglichen negativen Beeinflussung des Verfahrens durch den Beschuldigten begegnet werden. Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund. (Quelle Wikipedia)
Nun ist das einige Wochen her, die Mutter und die Tochter
haben ihre Aussage zurückgezogen und der Vater seine
Selbstanzeige. Er soll wieder nach Hause kommen ,weil die Frau
es nicht ohne ihn aushalten kann und nicht alleine mit den
Kindern leben will.
Meine Frage: wird sich die Staatsanwaltschaft damit
zufriedengeben oder werden sie seine Selbstanzeige eine Stunde
nach der Tat als Beweis für seine Schuld ansehen?
Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, das stets von Amts wegen verfolgt wird. Die Staatsanwaltschaft wird also ermitteln.
Wird der Prozeß öffentlich werden ?
Der Prozess schon, für die Zeugenaussage der Tochter wird sicher die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Irreführung der Behörden ist auch strafbar
Die Staatsanwaltschaft wird hier sicher ermitteln. Selbst wenn sich die Vergewaltigung als unzutreffend erweisen sollte, stehen immer noch Straftaten gegen die Rechtspflege im Raum, wie z. B. das Vortäuschen einer Straftat. Hat die Tochter gelogen, hat sie sich ebenfalls strafbar gemacht.