Man nehme an, man hat einen Artikel gekauft und es besteht noch Gewährleistung/Garantie hierauf…
Was passiert bei einer Reklamation (z.B. irgendein Defekt oder Mangel), wenn es das Geschäft, in dem man den Artikel gekauft, nicht mehr gibt (Geschäftsaufgabe)???
Was passiert bei einer Reklamation (z.B. irgendein Defekt oder
Mangel), wenn es das Geschäft, in dem man den Artikel gekauft,
nicht mehr gibt (Geschäftsaufgabe)???
Garantien (z.B. auf Elektrogeräte) gibt in der Regel nicht der Verkäufer, sondern der Hersteller. Der Verkäufer würde insofern ein Nachbesserungs- oder Umtauschrecht auch nur an den Hersteller weiterleiten. Insofern ist der Wegfall des Verkäufers weniger problematisch, als wenn es den Hersteller nicht mehr gäbe.
Im konkreten Fall kommt es natürlich darauf an, was gekauft wurde und wer die Gewährleistung gegeben hat.
Garantien (z.B. auf Elektrogeräte) gibt in der Regel nicht der
Verkäufer, sondern der Hersteller.
Garant kann der Hersteller sein, ist es aber in vielen meisten Fällen nicht. In der Regel wird eine Garantie vom Importeur eingeräumt. Der Hersteller sitzt irgendwo im tiefsten China. Es müsste also heißen: „Wende dich an den Garantiegeber“.
Der Verkäufer würde
insofern ein Nachbesserungs- oder Umtauschrecht auch nur an
den Hersteller weiterleiten.
Das hieße, wenn eine Garantie eingeräumt wird, so müsste der Verkäufer die Gewährleistung, die dem Käufer deutlich mehr Rechte einräumt, nicht mehr erbringen? Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig voneinander zu trennende Anspriuchsgrundlagen, die im Regelfall auch an unterschiedliche Parteien zu stellen ist. Deine Aussage widerspricht den gesetzlichen Regelungen, nach denen der Verkäufer Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche ist und der Käufer die Wahlmöglichkeit hat, in welcher Form nachzubessern ist. Dass ein Verkäufer Gewährleistungsansprüche von der Leistung seines Vorlieferanten abhängig macht ist unzulässig.
Insofern ist der Wegfall des
Verkäufers weniger problematisch, als wenn es den Hersteller
nicht mehr gäbe.
Wenn der Hersteller eine Garantie eingeräumt hat und in seinen Bedingungen eine direkte Abwicklung mit diesem vorsieht, stimmt das.
Im konkreten Fall kommt es natürlich darauf an, was gekauft
wurde und wer die Gewährleistung gegeben hat.
Für die Gewährleistung ist immer der Verkäufer zuständig. Diese ist eine kaufvertragliche Verpflichtung und nur mit dem Verkäufer - und keinem anderen - besteht ein Kaufvertrag.
Kann es sein, dass Du Garantie und Gewährleistung verwechselst und Dir die Rechtsgrundlagen nicht ganz geläufig sind?