Kinderstreich endet vor Anwalt

Hallo ich will kurz folgenden Fall schildern:

Familie A findet im Briefkasten einen Brief, der an die Tochter (13J.) gerichtet ist. In diesem Brief stehen Beleidigungen und ist benutztes Katzenstreu.
Nun hat die Mutter der Familie A den Klassenlehrer aufgesucht um zu klären ob er diese Schrift kennt. Der Lehrer legt das Schreiben einer Schülerin vor, die dies jedoch bestreitet. Die Schülerin (12J.) berichtet den Vorfall den Eltern.
Nun kommt Familie B ins Spiel. Der Vater kommt total aufgebracht zu Familie A und beschwert sich lautstark. Das ihr Kind sowas nicht machen würde usw…
Nun war Familie B beim Anwalt und der sagt Familie A hat sich strafbar gemacht ?! Weil sie den Brief göffnet haben ?
Familie A wollt ein klärendes Gespräch aufsuchen dies ist aber leider nicht möglich. Sonst hätte sie ja schon lange Anzeige wegen Beleidigung und Nötigung erstatten können.

Sollte man das ernst nehmen ? Strafbar oder nicht ?

mfg snake

Hallo,

an Stelle von Familie A würde ich erstmal nix machen. Warum auch. Die Behauptung, man hätte sich strafbar gemacht, kann jeder erheben. Aber man sollte schon etwas Substanz zu dieser Behauptung zugeben, denn sonst kann es schnell nach hinten losgehen. Wenn diese Behauptung unberechtigt - obwohl man es besser hätte wissen müssen (und das kann man von einem Anwalt durchaus voraussetzen) erhebt, dann könnte das von Verleumdung bis falscher Verdächtigung gehen.

Gruss

Iru

Familie A findet im Briefkasten einen Brief, der an die
Tochter (13J.) gerichtet ist. In diesem Brief stehen
Beleidigungen und ist benutztes Katzenstreu.

Das könnte eine Straftat sein (1. Beleidigung, 2. Umweltstraftat), und wenn der Täter strafmündig ist, wäre sie auch strafbar.

Nun hat die Mutter der Familie A den Klassenlehrer aufgesucht
um zu klären ob er diese Schrift kennt. Der Lehrer legt das
Schreiben einer Schülerin vor, die dies jedoch bestreitet. Die
Schülerin (12J.) berichtet den Vorfall den Eltern.
Nun kommt Familie B ins Spiel. Der Vater kommt total
aufgebracht zu Familie A und beschwert sich lautstark. Das ihr
Kind sowas nicht machen würde usw…

Wieso beschwert er sich nicht eher beim Lehrer? Der war doch der einzige, der den Brief mit einer bestimmten Schülerin B. in Verbindung gebracht hat, oder?

Nun war Familie B beim Anwalt und der sagt Familie A hat sich
strafbar gemacht ?!

Schlechte Anwälte verdienen ihr Geld damit, ihre Mandanten vor Gericht zu treiben.
Weil sie den Brief göffnet haben ?
Wenn der an A. adressiert war - wieso?

Familie A wollt ein klärendes Gespräch aufsuchen dies ist aber
leider nicht möglich. Sonst hätte sie ja schon lange Anzeige
wegen Beleidigung und Nötigung erstatten können.

Beleidigung OK, aber wieso Nötigung? Unerlaubte Beseitigung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle wohl eher.

Sollte man das ernst nehmen ?

Das würde der Tat und der Täterin ein Gewicht verschaffen, welches ihr nicht zukommt.

Strafbar oder nicht ?

Das hängt wie gesagt vom Alter des Täters ab (14+). Üblicherweise sind übrigens Fingerabdrücke (z. B. solche von Schülerin B…) auch auf Briefumschlägen nachweisbar. Nur falls es eskaliert.

Gruß
smalbop

nur so am Rande…
Hi smalbop

Unerlaubte Beseitigung
besonders überwachungsbedürftiger Abfälle wohl eher.

„besonders überwachungsbedürftig“ heissen die „gefährlichen“ Abfälle heute nicht mehr.
Katzenstreu ist noch nie „gefährlich“ gewesen, auch nicht „besonders überwachungsbedürftig“.

LG Ulli

Hallo,

Meines Erachtens sollte sich Familie A von diesem Anwalt mit seiner obskuren Rechtsauffassung keinesfalls beeindrucken lassen.
Unabhängig von dieser Angelegenheit sollte die Familie aber unbedingt dafür Sorge tragen, dass die Tochter Hilfe im Mobbing erhält. Da war der Schritt zum Lehrer schon absolut richtig, denn in derlei Situationen ist die Schule gefordert.
Darüber hinaus können aber auch individuelle Betreuungsangebote sinnvoll sein.

Ich bezweifele nicht, dass nicht vielleicht ohnehin schon derartige Maßnahmen greifen, aber ich will in aller Deutlichkeit unterstreichen, dass es eben enorm wichtig ist.

MFG Cleaner

P.S.: By the way, häufig sind tatsächlich diejenigen die Mobber, deren Eltern sich am lautesten beklagen, wenn ihren Kindern dieser Vorhalt gemacht wird.

Hi smalbop

Unerlaubte Beseitigung
besonders überwachungsbedürftiger Abfälle wohl eher.

„besonders überwachungsbedürftig“ heissen die „gefährlichen“
Abfälle heute nicht mehr.

Heute nicht mehr, nein.

Katzenstreu ist noch nie „gefährlich“ gewesen, auch nicht
„besonders überwachungsbedürftig“.

Katzenstreu nicht, aber benutztes Katzenstreu möglicherweise schon, und nur davon war ja die Rede. Es enthält tierische Exkremente, die Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten können. Gefährlich im Sinne des Abfallrechts ist es allerdings höchstens, wenn es aus dem gewerblichen Bereich kommt, z. B. aus dem Tierheim. Anderenfalls ist es Hausmüll. Die Entsorgung im Briefkasten des Nachbarn bleibt so oder so eine OWi, strafbar ist es höchstens als Beleidigung.

Gruß
smalbop

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