Radio auf der Baustelle = GEZ Ja oder Nein

Hi

mal allgemein gefragt , obwohl es einen Fall dazu gibt .

Ein Handwerker ist mehrere Tage an einer Baustelle und bringt ein kleines Kofferradio in seiner Werkzeugkiste mit um etwas Musik oder Nachrichten mitzubekommen .

plötzlich kommt ein Mann vorbei und fragt was dass soll ?
Der Handwerker bietet sofort an , das Radio aus zu machen , wenn es jemand stören sollte , doch das war nicht der Grund , den so ein kleines Kofferradio kann gar nicht so ein lärm machen , das es wirklich jemand stören würde .
Der Mann stellt sich als GEZ Mitarbeiter vor und besteht darauf , das dieses Radio extra angemeldet wird obwohl dieser Handwerker zu hause ordnungsgemäss seine GEZ bezahlt .

Plädiert wurde auf Arbeitsplatz = Zweitwohnsitz und Zweitwohnsitz ist gebührenpflichtig .

Hat der GEZ Mitarbeiter recht oder ist es versuchte Abzocke ?

Hallo,

leider hat der Hansel von der GEZ recht. Sorry :frowning:

LG
ausnahmefall

Hallo,
der GEZ-Mitarbeiter hat recht.
Zitat von dieser: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html Seite:
„Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Stellen Mitarbeiter ihre eigenen Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz auf, müssen die Mitarbeiter diese Geräte selbst anmelden und Gebühren zahlen. Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten.“
Gruß
loderunner (ianal)

Moin,

Der Mann stellt sich als GEZ Mitarbeiter vor und besteht
darauf , das dieses Radio extra angemeldet wird obwohl dieser
Handwerker zu hause ordnungsgemäss seine GEZ bezahlt .

Der Mann hätte sagen können, dass das Radio seinem Arbeitgeber gehört. Wenn der Arbeitgeber brav seine Gebühren zahlt, könnte das Radio davon abgegolten sein.
Als privates Radio des Mannes ist es allerdings - wie schon gesagt wurde - für den Mann gebührenpflichtig.

Liebe Grüße,
-Efchen

Ok
vielen Dank , hätte ich zwar jetzt nicht gedacht , aber wenn dem so ist !
was ich davon halte schreibe ich jetzt lieber nicht

Ich habe heute meinem Arbeitskollegen geraten , sollte dieser „nette Herr“ nochmals auftauchen ,dass er mit beiden Füssen auf das Radio springen soll und noch 3 mal mit dem Hammer hinterher hauen , dann ist kein Gerät in Empfangsbereitschaft mehr da … und auf dem nächsten Flohmarkt gibt es für 2,- Euro ein neues .

Hallo,

Ich habe heute meinem Arbeitskollegen geraten , sollte dieser
„nette Herr“ nochmals auftauchen ,dass er mit beiden Füssen
auf das Radio springen soll und noch 3 mal mit dem Hammer
hinterher hauen , dann ist kein Gerät in Empfangsbereitschaft
mehr da … und auf dem nächsten Flohmarkt gibt es für 2,-
Euro ein neues .

Du glaubst im Ernst, wenn man die Mordwaffe vernichtet, kann man wegen des Mordes nicht mehr belangt werden?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

normalerweise sind an einer Baustelle doch so schöne „Betreten verboten“-Schilder. Vielleicht könnte man dem „netten Herr“ das wiederkommen so auch unmöglich machen. Geht natürlich nicht, wenn das Radio z.B. auf einem Gerüst stand und vom Gehsteig aus gehört werden konnte.

Gruß,
Markus