Mahnbescheid

Guten Tag,

es geht um folgenden Fall:
Es wurde Ware bestellt und auch erhalten. Leider wurde es total übersehen die Rechnung zu bezahlen bzw. da mehrere Rechnungen an die Fa. bezahlt wurden, war man der Meinung daß auch diese Ware bezahlt war ! Die nachfolgenden Inkassoschreiben etc. wurden daher ignoriert da man felsenfest davon überzeugt war alle Rechnungen beglichen zu haben ! Nun kam ein Mahnbescheid ! Natürlich ist man bereit die erhaltene Ware zu bezahlen allerdings hat sich der Betrag fast verdreifacht ! Ist es möglich die Hauptforderung schnellstmöglich auszugleichen und gegen den Mahnbescheid zu widersprechen oder muß man wohl oder übel den geforderten Betrag mit Zins und Zinseszins bezahlen ? Vielen Dank !

Hallo,

ich fass es nicht. Wie kann man sämtliche Mahnungen, Inkassoschreiben usw. nicht beachten weil man ja nur meint, man hätte alles schon bezahlt. Nicht meinen oder denken zählt sondern wissen. Und spätestens nach der ersten Mahnung muss man sich vergewissern, dass der Betrag auch wirklich rausgegangen ist. Oder ansonsten halt gleich bezahlen.

Also umgehend alles bezahlen, selber schuld wenn man sich so lange Zeit lässt um die Forderung zu prüfen. Warum bitte soll jetzt der Lieferant auf den Kosten sitzen bleiben, die anfallen um seine ganz normale Forderung einzutreiben?

Aus 30 Euro werden dann mal gerne 90 Euro. Warum bitte in aller Welt soll der Verkäufer denn nun die 60 Euro, zahlten und unterm Stich hätte er die Ware doppelt verschenken können, da er nur drauflegt.

Unverständliche Grüße

Ute

PS: Nicht zahlen oder teilweise zahlen werden die Sache noch teurer machen. Und ich befürchte, dass auch mal eine Vollstreckung stattfinden kann.

Hallo,

es geht um folgenden Fall:

was genau hat Dich an den Antworten im ersten Thread gestört, dass Du einen neuen aufmachst? Oder hast Du einfach nur vergessen, dass Du schon vor drei Tagen gefragt hast?
Gruß
loderunner

Hallo,

vielen herzlichen Dank, die Antwort war sehr hilfreich ! Wenn man hier ein wenig in den Foren liest, liest man unter anderem daß man die Forderungen eines Inkassobüros ingnorieren sollte ! Der Fehler war natürlich anzunehmen die Rechnung wäre bereits bezahlt (dieses Wissen wurde auch ohne die hilfreiche Antwort erlangt) !
Aber es ist sehr, sehr erfreulich daß es doch noch Menschen gibt, die keine Fehler haben, machen, gemacht haben oder evtl. jemals irgendwelche machen werden ! Glückwunsch !

Hallo,

vielen herzlichen Dank für die 1. Antwort im 1. Thread ! Da der Sachverhalt sich nun doch ein wenig geändert hat wurde ein neuer Thread eröffnet ! Daß es anscheinend nur eine „beschränkte“ Anzahl von zu eröffnenden Themen gibt, dessen war ich mir nicht bewußt ! Entschuldigung !

Auch hallo,

vielen herzlichen Dank, die Antwort war sehr hilfreich ! Wenn
man hier ein wenig in den Foren liest, liest man unter anderem
daß man die Forderungen eines Inkassobüros ingnorieren sollte

Aber doch nicht wenn die Forderung von einem Lieferanten / Verkäufer kommt von dem man (laut eigenem Text oben) auch noch andere Rechnungen bekommen hat. Da sollte man schon mal genauer hinschauen. Was anderes ist es natürlich wenn man von so dubiosen Gestalten wie Opendown… einfach mal so ein Inkassoschreiben bekommt. Und auch da muss man, falls ein Mahnbescheid kommt, reagieren.

! Der Fehler war natürlich anzunehmen die Rechnung wäre
bereits bezahlt (dieses Wissen wurde auch ohne die hilfreiche
Antwort erlangt) !

Na aber scheint viel, viel zu spät, oder

Aber es ist sehr, sehr erfreulich daß es doch noch Menschen
gibt, die keine Fehler haben, machen, gemacht haben oder evtl.
jemals irgendwelche machen werden ! Glückwunsch !

Schön, dass du mich als fehlerlos ansiehst, aber ganz so ist es nicht. Aber ich stehe zu meinen Fehlern und versuche nicht auf Kosten anderer dann mein Geld zu sparen.

Grüße Ute

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Hallo,

Da der Sachverhalt sich nun doch ein wenig geändert hat…

Eigentlich nicht. Eine Ergänzung unten hätte gereicht.

Aber wie auch immer: wichtig für den Anspruch auf Inkassogebühren, Zinsen etc. ist, ob der Käufer im Verzug ist. Das ist in aller Regel nach der ersten Mahnung der Fall.
Wenn diese Kosten also erst während des Verzugs entstanden sind, muss sie der Käufer bezahlen. Nicht nur die ursprüngliche Rechnung, sondern alles. Auch dann, wenn der Verzugsschaden mittlerweile ein mehrfaches der ursprünglichen Summe ausmacht. Dem Mahnbescheid zu widersprechen macht die Sache dann nur noch teurer. Wenn der Gläubiger sich seiner Sache sicher ist, wird er vermutlich vor Gericht gehen, dann kommen die Prozesskosten zum den schon aufgelaufenen Kosten auch noch hinzu. Man hätte halt gleich auf die erste Mahnung reagieren müssen.

Ein Inkassobüro darf aber keine höheren Ansprüche stellen, als sie ein Anwalt berechnet hätte. Ich habe keine Ahnung, ob das hier der Fall ist.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

manchmal bleibt einfach nur kopfschütteln… Man bestellt bei einem Unternehmen Waren etc. und bekommt dann eine Mahnung. Nun gut, dass man die erste Mahnung ignoriert, weil sich evtl. die Zahlungen mit dem Schreiben überschnitten haben, ist ja noch nachvollziehbar.

Dass aber dann weitere Mahnungen und selbst Schreiben von Inkassounternehmen, welche bestimmt einen Hinweis auf den Auftraggeber enthalten haben, immer noch ignoriert werden, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.

Ich seh es ganz einfach: Durch das „Missgeschick“ sind dem Lieferanten Kosten entstanden. Außerdem sitzt er immer noch auf einer offenen Forderung.

Nun kann man entweder wieterhin abwarten und dann schimpfen, dass der Forderungsbetrag schon wieder höher geworden ist oder man verbucht es einfach unter „dumm gelaufen“, lernt daraus und bezahlt den kompletten Betrag.

Viele Grüße
Florian

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Auch hallo,

vielen herzlichen Dank, die Antwort war sehr hilfreich ! Wenn
man hier ein wenig in den Foren liest, liest man unter anderem
daß man die Forderungen eines Inkassobüros ingnorieren sollte

Aber doch nicht wenn die Forderung von einem Lieferanten /
Verkäufer kommt von dem man (laut eigenem Text oben) auch noch
andere Rechnungen bekommen hat. Da sollte man schon mal
genauer hinschauen.

Vielen Dank für diese Meinung!

Schließlich müssen die Gläubiger viel Zeit, Geld und Nerven aufwenden, um Ihre Forderungen beglichen zu bekommen. Sie müssen jedes Mal die Kontoprüfungen vornehmen, um zu sehen, wurde nun endlich bezahlt oder nicht (da kann das von dem Angemahnten auch verlangen, mal seine Kontoauszüge durchzusehen, ob er denn vielleicht die falsche Kontonummer erwischt hat, was auch öfters vorkommt).

Bei kleinen Handwerksbertrieben ist das zusätzliche Zeit, die einem keiner bezahlt und große Firmen müssen zusätzlich Leute dadurch beschäftigen, was sich letzendlich auf alle kostensteigernd auswirkt.

Sicherlich kann man mal etwas übersehen, aber da gibt es immer noch ein Telefon und eine kurze Klarstellung und Entschuldigung lassen, den Ärger über eine angemahnte Rechnung sehr schnell vergessen, wenn Sie dann umgehend bezahlt wird. Auch wird i.d.Regel auf über die erste Mahngebühr hinweggesehen, nur wenn weitere Kosten auflaufen, ist das mehr als unfair, diese nicht zu begleichen.

Liebe Grüße
evifrog

Hallo,

ich weiss was du meinst, ein Freund von uns ist Elektrikermeister und ich arbeite in einer Buchhaltung. Ich glaube der Ausreden- und Kostennichteinsehenkatalog hätte wohl den Umfang einer Bibel.

Grüße Ute