ich bin neu hier und hätte gerne Rat zu folgenden fiktiven Fall:
Person A schließt einen Vertrag im Fitnessstudio B mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab. Vertragsbeginn ist der 1. November 2009. Zu welchem Datum muss der Vertrag im Jahr 2011 gekündigt werden?
Person A schließt einen Vertrag im Fitnessstudio B mit einer
Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab. Vertragsbeginn ist der 1.
November 2009. Zu welchem Datum muss der Vertrag im Jahr 2011
gekündigt werden?
Oktober 2011 oder 1. November 2011?
Frühester Termin ist der 30. Oktober. Am 1. November 2011 läuft der Vertrag ja bereits 24 Monate und einen Tag. Im Prinzip kann der Vertrag auch zum 1. November 2011 gekündigt werden, häufig verlängern sich solche Verträge aber, wenn sie nicht zur Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Sinnvoll ist immer die Formulierung, dass man zum Datum X, behelfsweise zum nächstmöglichen Datum kündigt. Selbst wenn das Datum die Kündigung nicht hergibt, ist diese dann wenigstens zum nächstmöglichen Termin wirksam.
Ist dies gesetzlich geregelt?
Nein. Für die Ermittlung eines Zeitraumes bedarf es keines Gesetzes.
Dass der Reformationstag ob des bescheuerten Halloween-Hypes mehr und mehr in Vergessenheit gerät, ist traurig, aber wohl nicht zu ändern. Aber muss man deswegen den Tag komplett totschweigen?
Dass der Reformationstag ob des bescheuerten Halloween-Hypes
mehr und mehr in Vergessenheit gerät, ist traurig, aber wohl
nicht zu ändern. Aber muss man deswegen den Tag komplett
totschweigen?
erwischt )
Hab ich einfach so aus dem UP übernommen. Ich konnte mir noch nie merken, welcher Monat wieviele Tage hat (außer im Dezember, weil Silvester).
Im nächsten Bewerbungsgespräch werde ich auf die Frage „Was ist Ihre größte Schwäche“ vielleicht genau das erwähnen )
Da gibt es ja so einige Eselsbrücken. Irgendwie kann man das angeblich an den Fingerknöcheln abzählen. Ich habe es aufgegeben, mir sei verziehen.