Mietvertrag in .at KOSTENPFLICHTIG?

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir vor ein paar Wochen eine super-tolle Wohnung angekuckt, mit der Vermieterin gesprochen, die hat mir eine Kopie vom Vertrag in die Hand gedrückt, und sagte mir, daß das Orgiginal vom Rechtsanwaltl bearbeitet wird.
Alles schön und gut, Mietvertrag ist okay, steht alles drinnen, was drinnen stehen sollte, und gottseidank auch so formuliert, daß es jederman versteht.
Wir haben uns einen Termin ausgemacht für die Schlüsselübergabe und der Vertragsunterzeichnung und heute ruft mich meine zukünftige Vermieterin an und sagt mir, daß ich ATS 8.000,- (mehr als DM 1.000,-) ZAHLEN MUSS!!!
Mit der Begründung, daß es das Rechtsanwalt Honorar sei!
ICH habe NIE einen Rechtsanwalt beauftragt, mir einen Vertrag aufzusetzten!
Es war alleine die Ideee der Vermieterin, damit sie sich absichert und natürlich auch mich, ABER wieso sollte ich die ganzen Kosten tragen?
Gibt es eine gesetzliche Klausel, die besagt, das der zukünftige MIETER das RECHTSANWALT-HONORAR zahlen muss?
MUSS ich das überhaupt?
Ist es nicht so, daß sie die vollen Kosten übernehmen muß?
Denn ich bekomme ja in jedem Bürofachgeschäft vorgefertigte „Mietverträge“ und die kosten mich dann max. die Stempelmarke, wenn ich es beglaugigen lasse, bzw den Notar unterschreiben lasse.
Aber bei einem Vertrag, den sie ausetzten läßt, sie in Auftrag gibt…muß doch nicht ich zahlen, nochdazu die ganze summe, oder?

Bitte, wer kann mir helfen?
Wer kann mir eine konkrete Antworte geben?
Ich hab mich bei der AK schon schlau gemacht, die behandelt sowas nicht mehr, dann war ich bei der österr. Mietervereinigung, da brauche ich aber einen Termin, und der wäre erst in 2 Wochen, Mietvertrag wird nächste Woche aber schon unterschrieben…

Ich danke Euch schon mal im voraus!

Schönes Wochenende!
Nicola

hallo nicola,

du verwechselst da ein paar sachen.

das ABFASSEN des mietvertrages ist selbstverständlich nicht kostenPFLICHTIG. aber es kann vereinbart werden, dass die kosten für die abfassung des mietvertrages der mieter trägt - und das scheint bei dir der fall zu sein. schau mal in den mietvertrag, sicher steht dieser passus irgendwo drinnen. wie du selbst sagst, ist der vom RA abefasste vertrag für dich klar und durchschaubar, das ist ein 08/15-vertrag aus der trafik ganz bestimmt nicht.

nun kannst du natürlich sofort mit dem vermieter über diese kosten zu diskutieren beginnen, das risiko sollte dir aber auch klar sein …

dies alles gilt nicht, wenn es sich beim vermieter um die hausverwaltung des objektes handelt, dann muss der mietvertrag kostenlos errichtet werden.

was mich mich aber doch stört, ist die höhe der kosten. S 8000,-- für die abfassung eines mietvertrages halte ich für recht happig. die honorare der RAe richten sich zwar nach dem wert des vertrages, aber ich kann dir einen vergleich geben. als ich das letzte mal eine kleinwohnung mittels RA-mietvertrag vermietet habe, fielen kosten von ca. 2.500,-- S an. (vor ca. 3 jahren). ich würde entweder bei einem x-beliebigen anwalt anrufen und mich nach vertragskosten für einen mietvertrag erkundigen oder bei der RA-kammer.

was noch auf dich übergewälzt werden kann, sind die kosten der „mietvertragsgebühr“ (ich weiss im moment nicht den korrekten ausdruck hierfür) an das FINANZAMT. möglicherweise sind diese bereits in den 8000,-- enthalten? wenn ich die höhe der miete inkl. nebenkosten und die vertragsdauer kenne, könnte ich dir diese steuer ausrechnen.

mietverträge werden weder beglaubigt, noch von einem notar unterschrieben. und die stempelmarken sind in ö auch schon abgeschafft.

KOSTENPFLICHTIG??
Hallo,

laut Gebührenverprdnung § 33 TP 5 GebG ist der Mietvertrag aber doch gebührenpflichtig?

Ich musste zumindest bei einem Grundwert von 64.500 ATS 680,- ATS Gebühren zahlen. An den Staat.

*grübel*

Oder bin ich beschissen worden?

CIAo

Hallo,

laut Gebührenverprdnung § 33 TP 5 GebG ist der Mietvertrag
aber doch gebührenpflichtig?

Ja, ein Mietvertrag ist gebührenpflichtig.

Ich musste zumindest bei einem Grundwert von 64.500 ATS 680,-
ATS Gebühren zahlen. An den Staat.

Irgendwer muß doch das Budgetloch stopfen. :wink:

*grübel*

Oder bin ich beschissen worden?

Wenn die ATS 64.500,-- richtig sind, dann nicht. D.h. doch und zwar um ATS 35,–.

Der exakte Betrag wäre ATS 645,–, wenn ich annehme, daß die ATS 64.500,-- die Bruttomiete für drei Jahre sind.

Die Gebühr berechnet sich so: 1 % der Jahresbruttomiete/pro Jahr Laufzeit des Mitvertrages, es werden aber maximal 3 % berechnet.

Wenn Du z.B. einen Zweijahresvertrag hast, mußt Du 2 % der Jahresbruttomiete zahlen. Bei drei Jahren und alles was darüber geht 3 %.

Gruß
Edith

Auch hallo , (nach WN)

Ich musste zumindest bei einem Grundwert von 64.500 ATS 680,-
ATS Gebühren zahlen. An den Staat.

Irgendwer muß doch das Budgetloch stopfen. :wink:

Wohl wahr

Wenn die ATS 64.500,-- richtig sind, dann nicht. D.h. doch und
zwar um ATS 35,–.

naja, is ja nich mal ne Schachtel Kippen…:wink:

Der exakte Betrag wäre ATS 645,–, wenn ich annehme, daß die
ATS 64.500,-- die Bruttomiete für drei Jahre sind.

Yep, Der Vertrag beläuft sich auf drei Jahre, ist also korrekt.

Thanks