Angenommen jemand erhält per Post eine Rechnung. Neben der Rechnung hat das Unternehmen ebenfalls Werbung als Beilage beigefügt.
Nun meine Fragen:
Kann der Kunde dem Unternehmen untersagen, ihm mit der Rechnung (oder einem beliebigen anderen Dokument, wie z. B. Begrüssungsschreiben, Mahnung, Zwischenmitteilung, …) eine Werbebeilage mitzusenden?
Darf das Unternehmen seinen Kunden unaufgefordert Werbung als Beilage zusenden?
Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert der Anspruch …
a. Werbung einfach beilegen zu dürfen? (Voraussetzung: Einverständnis des Kunden liegt nicht explizit vor)
b. dem Unternehmen die Zusendung von Werbebeilagen zu verbieten?
Mit ist klar, warum Unternehmen zu diesen Mitteln greifen. Das ist jedoch nicht der Punkt und sollte auch nicht zu weiteren Diskussionen führen.
Mir geht es lediglich um die Rechte des Unternehmens bzw. des Kunden.
Ob man über eine Beipackwerbung hartnäckig angesprochen wird, wage ich zu bezweifeln. Hauptbestandteil der Sendung ist immer noch die Rechnung, die Werbung ist nur Mitläufer. Möglich ist jedoch, diesen Rechnungssteller in Zukunft nicht mehr zu nutzen und auf einen Werbefreien umzusteigen.