Ebay - Artikel versendet - kam nicht an

Hallo , ich habe eine Frage.
Frau A. hat bei eBay einen Artikel verkauft und am 06.10 per Warensendung versendet. Nun sagte der Käufer das der Artikel nicht angekommen ist. Den Quittungsbeleg von der Post hat Frau A. noch. Da sie an diesem Tag noch mehr verschickt hat, steht aber der Betrag nicht einzeln auf dem Beleg sondern ein Gesamtbetrag und der Freund von Frau A. hat das mit seiner Kontokarte bezahlt. Sie war aber dabei. Frau A. ist keine Händlerin und verkauft privat. Der Käufer ist sauer und fordert Frau A. auf, einen Nachforschungsantrag zu stellen. Auf der Post bekommt sie gesagt das Warensendungen bis zu 2 Wochen unterwegs sind was sie dem Käufer mitteilt. Muss Frau A. dem Käufer das Geld zurückgeben, sollte die Ware nicht bei ihm ankommen? In der Auktionen schrieb Frau A. folgenden Satz: „Keine Haftung bei Warenverlust auf dem Postweg, da die Ware
unversichert versendet wird.“
Kann Sie sich auf diesen Satz berufen? Frau A. möchte den Betrag nicht zurück erstatten, da sie ja die Ware unversichert versendet hat. Der Käufer droht bereits mit dem Anwalt, bzw. einer Anzeige. Wert des Streites mit Versandkosten ca. 16 Euro.

Gruß und Danke.

Hallo,

A. dem Käufer das Geld zurückgeben, sollte die Ware nicht bei
ihm ankommen?

siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Ungeachtet dessen muss der Verkäufer beweisen, die Sendung an das Transportunternehmen übergeben zu haben. Wie vorgebrachte Beweise zu würdigen sind, entscheidet letztendlich der zuständige Richter.

Gruß

S.J.

Ungeachtet dessen muss der Verkäufer beweisen, die Sendung an
das Transportunternehmen übergeben zu haben. Wie vorgebrachte
Beweise zu würdigen sind, entscheidet letztendlich der
zuständige Richter.

wobei der Freund, der das ganze bezahlt hat, ein guter Zeuge sein kann…

MfG
Nikitozzzzz

Beweise zu würdigen sind, entscheidet letztendlich der
zuständige Richter.

wobei der Freund, der das ganze bezahlt hat, ein guter Zeuge
sein kann…

oder auch nicht…

Gerichtsverhandlungen finden idR. Monate nach dem Vorfall statt. Wenn sich Zeugen dann noch bis in´s kleinste Detail an Vorfälle zu erinnern meinen, kann das auch außerordentlich unglaubwürdig sein.

Letztendlich wird der Zeuge glaubhaft aussagen können, dass er bei der Post das Porto bezahlt hat, also dass Sendungen aufgegeben wurden. Wenn er sich dann aber auch noch zu erinnern meint, dass eine der Sendungen an einen bestimmten Empfänger adressiert gewesen sei, würde ich als Richter dem Zeugen das kaum noch abnehmen. Als Richter würde ich in einem solchen Fall eher ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen hegen.

Gruß

S.J.

oder auch nicht…

Gerichtsverhandlungen finden idR. Monate nach dem Vorfall
statt. Wenn sich Zeugen dann noch bis in´s kleinste Detail an
Vorfälle zu erinnern meinen, kann das auch außerordentlich
unglaubwürdig sein.

Letztendlich wird der Zeuge glaubhaft aussagen können, dass er
bei der Post das Porto bezahlt hat, also dass Sendungen
aufgegeben wurden. Wenn er sich dann aber auch noch zu
erinnern meint, dass eine der Sendungen an einen bestimmten
Empfänger adressiert gewesen sei, würde ich als Richter dem
Zeugen das kaum noch abnehmen. Als Richter würde ich in einem
solchen Fall eher ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit
des Zeugen hegen.

Gruß

S.J.

es ist doch aber eine unversicherte sendung gewesen. also trägt doch der käufer das risiko? wenn man das so liest dann sollte man besser nichts verkaufen oder alles nur per versicherten versand anbieten. nur wollen die meissten nicht so viel porto ausgeben. also ist der verkäufer, egal was kommt der a…?!

es ist doch aber eine unversicherte sendung gewesen. also
trägt doch der käufer das risiko?

ja, wenn Du beweisen kannst, dass Du genau diese Sendung an das Beförderungsunternehmen (DP, DHL, Hermes, etc.) abgegen hast.

wenn man das so liest dann

sollte man besser nichts verkaufen oder alles nur per
versicherten versand anbieten. nur wollen die meissten nicht
so viel porto ausgeben. also ist der verkäufer, egal was kommt
der a…?!

wie gesagt, geh zur Post immer mit Deiner Freundlin (Bruder, Nachbar) zusammen:smile:

MfG
Nikitozzzzz

War meine Antwort so unverständlich?
Hallo,

es ist doch aber eine unversicherte sendung gewesen. also
trägt doch der käufer das risiko? wenn man das so liest dann

Richtig

sollte man besser nichts verkaufen oder alles nur per
versicherten versand anbieten. nur wollen die meissten nicht
so viel porto ausgeben. also ist der verkäufer, egal was kommt
der a…?!

Nein. Es muss aber natürlich nachgewiesen werden, dass die Sendung an das Transportunternehmen übergeben wurde. Sonst könnte der Verkäufer die Sache ja einfach nicht abschicken und nochmal verkaufen.

Hast Du meine Antwort /t/ebay-artikel-versendet-kam-nicht-an/5486524/2

Gruß

S.J.

Nein. Es muss aber natürlich nachgewiesen werden, dass die
Sendung an das Transportunternehmen übergeben wurde. Sonst
könnte der Verkäufer die Sache ja einfach nicht abschicken und
nochmal verkaufen.

Hast Du meine Antwort
/t/ebay-artikel-versendet-kam-nicht-an/5486524/2
nicht gelesen oder nicht verstanden?

Das liegt wohl daran, dass die meisten, die hier nach Hilfe fragen, sich nicht so gut in der Thematik auskennen wie Du, die dann mit dieser Antwort gar nichts anfangen können, weil sie für den Ottonormalverbraucher nämlich auch gar nichts aussagt.

Denn was Du nicht sagst, ist wie man beweisen soll, dass man eine Warensendung verschickt hat. Wer muss mitgehen, da kommen die klassischen Fragen, ob das Familienangehörige sein dürfen. Dass der Beleg über Postwertzeichen für 1,65 nicht ausreichen dürfte, denkt man auch zuerst. Muss also derjenige, der mitgeht, den Inhalt kennen? Muss er den Empfänger kennen? Wie soll er deas später vor Gericht beweisen können, wenn hier gesagt wird, dass ihm das kein Richter abnimmt, wenn er behauptet, er könne sich an jeden Versand erinnern.

Hier wurde viel gesagt, was - davon gehe ich aus - rechtlich auch Hand und Fuß hat, aber Ottonormalverbraucher will eine andere Antwort. Er will wissen, wie er sich zu verhalten hat, weil die Antwort für einen Ahnungslosen so nicht umsetzbar klingt.

Oder ist das nur die Art von Antwort, die zwischen den Zeilen sagt: „Wenn was unklar ist, einfach nochmal nachfragen!“ ?

Liebe Grüße,
-Efchen

2 „Gefällt mir“

danke für deine antwort :o). fühl mich jetzt verstanden.
wenn ich was nicht genau verstehe und einen roman schreibe, bekomm´ ich gesagt, schreib nicht soviel. mach ich´s kürzer ist es auch nicht recht. hier wird stellenweise arg agressiv reagiert. für mich nicht nachvollziehbar. war leider nicht das erste mal. was solls.

ich denke man muss abwarten wie der käufer weiter reagiert. der verkäufer der wirklich die ware abgesendet hat, kann ja nun auch behaupten das der käufer die ware erhalten hat, aber lügt. da steht dann aussage gegen aussage und derjenige mit dem längeren atem gewinnt.

aus schaden wird man klug. also immer versicherter versand.

danke und gruß

Denn was Du nicht sagst, ist wie man beweisen soll, dass man
eine Warensendung verschickt hat. Wer muss mitgehen, da kommen
die klassischen Fragen, ob das Familienangehörige sein dürfen.
Dass der Beleg über Postwertzeichen für 1,65 nicht ausreichen
dürfte, denkt man auch zuerst. Muss also derjenige, der
mitgeht, den Inhalt kennen? Muss er den Empfänger kennen?
Liebe Grüße,
-Efchen

wenn ich daran denke, komme ich zum folgenden Ergebnis:
ich nehme zur Post einen Bekannten mit, der schriftlich bestätigt, dass er dabei war, als ich jene bestimmte Sendung mit jener bestimmten Empfängeradresse (hier schriebt man die Adresse) an jenem bestimmtem Tag bei jener Postfiliale (oder Postannahmestelle) jenem Postbeamten od. Angestellten abgegeben habe. Darunter schreibt man noch, dass man das Ganze deswegen getan hat, weil man im Forum gelesen hat, dass der Zeuge muss das ganze glaubhaft und -würdig beweisen können. :smile:)
Und das kann übrigens der Bruder/schwester sein, denn die Verwandten können manchmal auch Wahrheit sagen, der Richter muss sich nur davon überzeugen lassen:smile:
tatsächlich hängt es immer vom Einzelfall ab, wie glaubhaft Du es vorm Gericht darlegen kannst und ob der Richter das „mitmacht“.
Im Ausgangsfall war das Problem, dass mehrere Sendungen verschickt wurden, sodass der Zeuge höchstens die Tatsache des Versendens bezeugen kann. Aber auch da kann man das Erinnerungsvermögen des Zeugen fördern, indem z.B. daran erinnert wird, dass der Versender über den Empfenger als über einen sehr schnell bezahlten und daher zuverlässigen Kunden gesprochen hat o.ä.
Wie gesagt: immer Einzelfallbezogen.
MfG
Nikitozzzzz

Hallo,

die Diskussion hier ist ja sehr interessant. Allerdings frage ich mich, wie man bei Ebay verkaufen soll, wenn man keine untätigen Geschwister oder Freunde hat, die jedesmal mit zur Post gehen können und wenn die Käufer auf unversicherten Versand bestehen (an sich liegt ja das Versandrisiko beim Käufer, daher sollte der auch über die Art mitentscheiden dürfen). Da bei Ebay auch etliche Ware für Werte unter 7 Euro weggehen, ist versicherter Versand oft auch Unsinn.

Vielleicht sollte man es von der kalkulatorischen Seite sehen - wenn man auch bei niedrigpreisigen Artikeln immer nur versicherten Versand anbietet, bleiben jedesmal einige Euro beim Porto, die sonst verm. zum Gebot hinzugekommen wären. Wenn man dann jedes 200te Mal auf einen Betrüger reinfällt oder die Ware bei der Post verlorengeht, lohnt es sich eher, den Betrag zu erstatten, als immer versichert zu versenden.
Der Gerechtigkeit ist damit natürlich nicht Genüge getan, aber wenn man die anschließende Bewertung entsprechend abfaßt, wird der Käufer das zumindest nicht laufend mit dem gleichen Ebaynamen machen können - da werden dann auch Richter irgendwann stutzig. Nur erhält man dann garantiert eine Rachebewertung - hat man auch nicht gern.

Noch gemeiner ist es, wenn die Käufer behaupten, das Erhaltene sei nicht im beschriebenen Zustand angekommen und insgeheim ihr altes defektes oder abgenutztes Teil (z.B. eine übliches Elektrogerät, Porzellan etc.) gegen das Ersteigerte eintauschen. Manche Leute machen sowas.
Da hilft nur kennzeichnen - ein Zeichen einritzen oder ähnliches und das fotografieren oder Scannen, womit bei manchen Sachen aber wieder der Wert gemindert wird (Sammler-LPs z.B.).
Ebay macht durchaus nicht immer Spaß.

Gruß, Anne

Guten Tag,

Hallo,

aus schaden wird man klug. also immer versicherter versand.

Du wirst schnell merken, dass dann deutlich weniger auf Deine Artikel bieten.

Liebe Grüße,
-Efchen