Dieser zweijährige Junge ist nun also staatenlos, weil die Türkei ihm wegen zweier falscher Buchstaben im Namen die türkische Staatsangehörigkeit verweigert.
Mal abgesehen davon, dass mir ob dieser bescheuerten, anachronistischen Regelung die Spucke weg bleibt…
Mich überrascht ein wenig er Zusammenhang…
Rechtlich ist man erst mit Ausstellung der Geburtsurkunde? Respektive ist man erst Deutscher, Franzose oder what ever mit Ausstellung dieses Stückchens Papier? Ist das eine Länderregelung oder gibt es zu dem Punkt was internationales? Also auch in puncto Anerkennung?
Dann wird in dem Artikel ein vorläufiger Ausweis angesprochen… Auf welcher Basis ginge das denn?
Dieser zweijährige Junge ist nun also staatenlos, weil die
Türkei ihm wegen zweier falscher Buchstaben im Namen die
türkische Staatsangehörigkeit verweigert.
Sie verweigert ihm doch zunächst nur eine Geburtsurkunde.
Außerdem ist der Junge nicht staatenlos, als in Deutschland geborenes Kind ist er mindestens bis zu seinem 18. Geburtstag deutscher Staatsangehöriger.
Mal abgesehen davon, dass mir ob dieser bescheuerten,
anachronistischen Regelung die Spucke weg bleibt…
Da lebst du in einer ganz bunten Welt. Nur weil Deutschland dem Nationalchauvinismus und der offenen Unterdrückung nationaler Minderheiten abgeschworen hat, haben das viele unserer Nachbarländer, auch solche innerhalb der EU, keineswegs.
Mich überrascht ein wenig er Zusammenhang…
Rechtlich ist man erst mit Ausstellung der
Geburtsurkunde? Respektive ist man erst Deutscher, Franzose
oder what ever mit Ausstellung dieses Stückchens Papier? Ist
das eine Länderregelung oder gibt es zu dem Punkt was
internationales? Also auch in puncto Anerkennung?
Das würde mich auch mal interessieren, spätestens, wenn mich die Türken mit 18 zum Wehrdienst einziehen wollen. Als Kurde würde ich auf die türkischen Behörden und ihre Rechtsauslegung pfeifen und mich mit meinem deutschen Pass glücklich schätzen.
Ich korrigiere mich: Die Aufenthaltsdauer des Vaters reicht nicht aus, um dem Sohn die duetsche Staatangehörigkeit per Geburt zu verschaffen. Er müsste sie also beantragen. Aber eine Geburtsurkunde bekommt er im deutschen Standesamt auf jeden Fall.
Aber
eine Geburtsurkunde bekommt er im deutschen Standesamt auf
jeden Fall.
Ist das wirklich so?
Das ist mir noch nicht ganz klar…
In den §§ 18 bis 21 Personenstandsgesetz ist das geregelt.
Der Vater hat die Pflicht, die Geburt seines Kindes binnen einer Woche beim für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen und dort wird die Geburt ins Personenstandsregister eingetragen und beurkundet. Die Klärung der Staatsangehörigkeitsfrage hat damit (in dem Fall) überhaupt nichts zu tun.