Guten Tag,wer kann mir den unterschied zwischen und die folgen, der privatinsolvenz und der eidesstatlichen versicherung erklähren?
lg
Die Privatinsolvenz ist ein langwieriger „Prozeß“, mit viel Vorbereitung, Streß, Einschränkungen usw… Man bekommt einen Insolvenzverwalter zugeteilt, welcher über Dein Vermögen „wacht“. In der Wohlverhaltensphase dürfen keine Rechtsgeschäfte (Verträge etc.) geschlossen werden. Dauert, glaube ich, sechs oder sieben Jahre an. Die eV (eidesstattliche Versicherung) ist ein kurzer (Prozeß) sozusagen mit dem Gerichtsvollzieher. Dieser schreibt sich im Beisein des Schuldners auf, was dieser besitzt (z. B. wertvolle Gemälde, Geld etc.) und welche Ausgaben/Schulden dieser hat. Dies muss der Schuldner an Eides Statt versichern (bei Lüge bzw. Verschweigen droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren). Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, muss dieser es dem GV mitteilen. Kann, sobald keine Schulden mehr vorhanden sind, wieder Verträge etc. abschließen.
Guten Tag,
„wacht“. In der Wohlverhaltensphase dürfen keine
Rechtsgeschäfte (Verträge etc.) geschlossen werden. Dauert,
entschuldige bitte, das ist Unsinn. Natürlich darf man in der Insolvenz Rechtsgeschäfte abschließen; jeder Einkauf ist ein solches. Ich darf lediglich keine Geschäfte abschließen wenn ich diese nicht zahlen kann. Dem Insolventen wird ja nicht alles weggenommen, ihm verbleibt ein Grundbetrag mit dem er tun und lassen kann was er will. Er muß doch immer noch Strom, Gas, Wasser, Miete, Essen und Kleidung zahlen; das sind alles Rechtsgeschäfte.
MfG
Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Schuldners, muss dieser es dem GV mitteilen.
Auch das ist Unsinn.
Außerdem ist der Schuldner nach der Wohlverhaltensphase bei der Privatinsolvenz normalerweise seine Schulden los. Bei der EV gibt er „nur“ ein Vermögensverzeichnis ab, eine positive Auswirkung auf seine Schulden hat das nicht, im Gegenteil
Gruß
Tina
Hallo,bei Privatinsolvenz ist man,nach 6-7 Jahren schuldenfrei(vorausgesetz man hält sich an den Regeln),bei der Eidesstatlicherversicherung hingegen bleiben die Schulden bestehen,bis man sie ausgeglichen hat.
L.G. Kiosk259