Hallo,
angenommen ein Handwerker installiert für mehrere Tausend Euro in einer gemieteten Immobilie verschiedene Gegenstände. Der Auftraggeber zahlt nicht, Handwerker geht vor Gericht. Vom Gericht wird eine monatliche Rate festgelegt, zahlbar jeweils zu einem festen Termin im Monat. Bei Rückstand wird die gesamte Summe auf ein mal fällig. Auftraggeber zahlt nicht mal die erste Rate.
Der Anwalt des Handwerkers will auf Zahlung der gesamten Summe bestehen stellt dann aber fest, dass der Auftraggeber schon Monate vor der Auftragsvergabe eine Eidesstattliche Erklärung abgegben hat und zahlungsunfähig ist.
Nun wurde überlegt Betrugsanzeige zu stellen. Das Geld ist wohl futsch. Aber, was hat den Verklagten zu erwarten. Lohnt es sich überhaupt hier eine Klage einzureichen? Immerhin hat der Auftraggeber ja wissentlich, dass er nicht zahlen kann und bei Anderen noch Massen an Schulden hat einen Auftrag erteilt.
Danke Ute
Da man bei Zahlungsunfähigkeit keine Geschäfte abschließen kann, kann nun gegen die Schuldnerin/den Schuldner bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet werden.
Hallo,
danke, aber bringt das denn was? Ich denke das Geld ist eh futsch, aber geht das dann nicht nachher mit Geldstrafe für den Auftraggeber aus, die er wiederum auch nicht zahlen kann? Weil letzendlich kostet ja auch jeder weitere Schritt dann den Auftragnehmer Geld.
Grüße Ute
Vom
Gericht wird eine monatliche Rate festgelegt, zahlbar jeweils
zu einem festen Termin im Monat.
Ganz sicher nicht, dazu fehlt dem Gericht die Befugnis. Hier ist offenbar ein Vergleich geschlossen worden - und zwar zwischen den Parteien.
Nun wurde überlegt Betrugsanzeige zu stellen.
Lohnt
es sich überhaupt hier eine Klage einzureichen?
Nein, hier sollte man Strafanzeige erstatten. Das ist übrigens kostenlos.
Levay
Hallo,
danke für deine Antwort. Und würde das mit der Strafanzeige denn was bringen,
oder verläuft sowas im Sande? Das heisst, was hat ein Schuldner in diesem Falle normalerweise zu erwarten?
Grüße Ute
Am Ende könnte der Beschuldigte wegen Betruges verurteilt werden, wahrscheinlich zu einer Geldstrafe. Deren Höhe hängt auch vom Einkommen ab, jeder kann zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Außerdem gibt es ja auch bei Geldstrafen die Möglichkeit, den Verurteilten, der nicht zahlt, ins Gefängnis zu werfen.
Levay
Hallo,
angenommen der Zahlungsunfähige war selbstständig und hat wie gesagt eh kein Geld. Also eine Zahlung weder an die Staatskasse noch an den Auftragnehmer wird wohl kaum erfolgen. Im Gefängnis kostet er eh nur dem Steuerzahler was. Dann besser lassen bei einem Rechnungswert von rund 3000 Euro?
Danke Ute
Jeder hat Geld. Irgendwovon lebt er ja. Danach richtet sich die Höhe des Tagessatzes.
Levay
Ok,
dann also sinnvollerweise diese Sache durchziehen,
Grüße Ute
Im Gefängnis kostet er eh nur dem Steuerzahler was. Dann
besser lassen
Dass Straftäter im Knast den Steuerzahler Geld kosten, ist so üblich. Natürlich könnte man das Strafrecht ganz abschaffen, würde man viel Geld sparen. Wär auch schön bequem, könnt’ man sich die ganze Anzeigerei sparen.
jm2c
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