Guten Tag aus Berlin,
Eine alte Dame irgendwo in meinem Stammbaum ist verstorben, Ehemann verstorben, hat keine Kinder und keine Geschwister.
Bei der Erbenermittlung die seit ca. Mitte 2005 läuft sind bis jetzt ausgehend von dem Stammvater ca. 180 „Verwandte“ gefunden worden.
Es sind dabei 2 Personen, die im Stammbuch als lebende Personen angegen sind - sehr alt - 95 und 87 Jahre, stehen also in dem Stammbuch ganz oben in der Linie.
In der folgenden Reihe kommt die nächste Generation usw. bis zu den heutigen Kindeskindern des Stammvaters.
Frage: welche Personen erben eigentlich und welche Anteile.
Hängt das mit der Nähe, also Alter zusammen oder alle zu gleichen Teilen, da ja keine direkten Nachkommen oder Geschwister da sind?
Schwierige Sache oder???
Danke vorweg
Jockele
Gesetzliche Erben erster Ordnung --> Kinder des Verstorbenen
Gesetzlichen Erben zweiter Ordnung --> keine Eltern
Gesetzliche Erben dritter Ordnung-Großeltern und deren
Abkömmlinge -->denke ich auch mal keine
Gesetzliche Erben vierter Ordnung-Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. --> auch keine
Der der als Erbe in Frage kommen könnte, muss auf jeden Fall am Leben sein.
Hallo,
Du musst Dir den Stammbaum schön zeilenweise pro Generation aufmalen. Von der Erblasserin gehts Du mangels Kindern und Ehegatte eine Zeile nach oben, und da die Eltern vermutlich vorverstorben sind in den Seitenlinien wieder runter auf die Geschwister und deren Kinder. Sind die nicht vorhanden gehst Du wieder eine Zeile hoch, und dann wieder runter in die Seitenlinien. Sobald in einer Seitenlinie jemand auftaucht ist er Erbe, und schließt seine Nachkommen aus. Die Erbteile bestimmen sich nach dem „höchsten“ gefundenen Erben und der Zahl der theoretisch neben im berufenen, vorverstorbenen Erben. D.h. hast Du einen Erben und zwei vorverstorbene Erben auf gleicher Ebene, hast Du für den gefundenen Erben 1/3 und für die Nachkommen jedes der beiden weiteren vorverstorbenen Erben ein weiteres Drittel, das die sich dann untereinander wieder teilen. Also z.B. bei zwei lebenden Kindern eines vorverstorbenen Erben je 1/6.
Im Zweifelsfall geh mal mit dem Stammbaum zu einem spezialisierten Anwaltskollegen, der kann Dir das alles recht schnell ausrechnen.
Gruß vom Wiz
Hallo,
ich glaube, du verstehst da was ganz arg miss. Woher willst du z.B. wissen, dass keine Abkömmlinge der Urgroßeltern mehr am Leben sind? Abkömmlinge sind nicht nur die Kinder, sondern auch deren Kinder und die Kinder dieser Kinder und wiederum deren Kinder usw.
Grüße
Hallo,
kann sein aber so stehts im BGB.
Vielleicht habe ich es falsch interpretiert…