Unfall-Auskunft in Partnerschaft

nabend zusammen,…
meine freundin und mich beschäftigt, seit ihrer blinddarm-op, eine hoffentlich nie eintretende situation:
hat ein lebensgefährte(nicht verheiratet) ein recht auf auskunft über den zustand seines partners, im notfall?
ich meine NICHT über dritte wie eltern oder ähnliche, sondern direkt vor ort(krankenhaus oder unfallstelle)??

gruss
mike

Hi,

das gehört wohl eher ins ein anderes Brett(Rechtsberatung).

Aber zu Deiner Frage:

Lebensgefährten und Lebenspartner sind wohl juristisch eigene Personen,
d.h. genau genommen gilt auch vor denen die Schweigepflicht.

Was im Ernstfall tatsächlich gemacht wird, ist häufig etwas anderes.

Gruß
Logan

Moin,

hat ein lebensgefährte(nicht verheiratet) ein recht auf
auskunft über den zustand seines partners, im notfall?

entweder verwandt, verheiratet, oder eingetragene Lebensgemeinschaft.

Alle anderen kriegt keinen Pips zu hören und auch nicht zu sehen, denn Du wirst mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in den Intensivtrakt gelassen, selbst die oben genannten kommen nur rein, wenn der behandelnde Arzt es zulässt.

Gandalf

Patientenverfügung
Hallo,

man kann eine Patientenverfügung oder eine andere Form der Willenserklärung ausfüllen, dass der entsprechende Partner über alles informiert werden soll. Hat in meinem Umfeld bisher immer problemlos funktioniert.

Aber… wäre das nicht eher was fürs Rechts- oder Medizinbrett?

Grüße,
Moritz

meine freundin und mich beschäftigt, seit ihrer blinddarm-op,
eine hoffentlich nie eintretende situation:
hat ein lebensgefährte(nicht verheiratet) ein recht auf
auskunft über den zustand seines partners, im notfall?
ich meine NICHT über dritte wie eltern oder ähnliche, sondern
direkt vor ort(krankenhaus oder unfallstelle)??

Wurscht, ob verheiratet, verlobt, verbandelt, Kind (ab einem bestimmten Alter): Die ärztllche Schweigepflicht ist absolut. Ein Arzt hat nicht das Recht, irgendwem über seinen Patienten Auskunft zu geben. Manchmal muß man etwas sagen, aber es bereitet gewaltig Bauchgrimmen.

Die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber gewissen Personen bleibt davon unberührt. Wennn er sich denn darauf einläßt.

Eine generell wirksame Entbindung von der Schweigepflicht, so daß der Arzt aussagen muß, kann nur durch den Richter erfolgen.

Man höert oft den Satz „Aber das ist doch mein Mann! Das ist doch meine Tochter!“ Egal!.

entweder verwandt, verheiratet, oder eingetragene

Lebensgemeinschaft.

Alle anderen kriegt keinen Pips zu hören und auch nicht zu
sehen,

Nein, eben niemand! Die Beziehung zum Patienten ist rechtlich gleichgültig.

Hallo,

das einzige Mittel ist eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht für den Partner. Im Rechtsbrett würdest du aber sicherlich noch weitere fundierte Antworten bekommen.

Gruss

Iru

nun ja

Man höert oft den Satz „Aber das ist doch mein Mann! Das ist
doch meine Tochter!“ Egal!.

hi,

ich für meinen teil kann sagen, dass zumindest bei stiefkindern auskunft erteilt wird.
allerdings habe ich eine vollmacht in der tasche, die der entsprechende doc kopieren kann, wenn er mag.

tilli

Moin,

Die ärztllche Schweigepflicht ist absolut.
Ein Arzt hat nicht das Recht, irgendwem über seinen Patienten
Auskunft zu geben.

da scheint es aber einen erheblichen Ermessensspielraum zu geben (in der Praxis).

Über meinem Vater kriegten wir auch Auskunft als er ins Krankenhaus kam.
Und als ich auf der Intensivstation arbeitete, gaben die Ärzte auch Informationen an die Verwandten.

Gandalf

Wirklich?
Hallo Priamos,

Wurscht, ob verheiratet, verlobt, verbandelt, Kind (ab einem
bestimmten Alter): Die ärztllche Schweigepflicht ist absolut.
Ein Arzt hat nicht das Recht, irgendwem über seinen Patienten
Auskunft zu geben. Manchmal muß man etwas sagen, aber es
bereitet gewaltig Bauchgrimmen.

Die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber gewissen
Personen bleibt davon unberührt. Wennn er sich denn darauf
einläßt.

Eine generell wirksame Entbindung von der Schweigepflicht, so
daß der Arzt aussagen muß, kann nur durch den Richter
erfolgen.

Man höert oft den Satz „Aber das ist doch mein Mann! Das ist
doch meine Tochter!“ Egal!.

Ist das wirklich so? Ich war noch nie in einer solchen Situation, aber in vielen Filmen, deutschen und amerikanischen, sieht man doch, wie jemand nervös im Krankenhausflur auf und ab geht, bis dann endlich der Arzt vorbeieilt und die Frage: „Wie geht es ihr, Herr Doktor?“ mit „Sie hat einen Schädelbruch erlitten und befindet sich im Koma. Es ist unklar, welche Schäden zurückbleiben werden. Es tut mir Leid“ beantwortet.
Oft erkundigt sich der Arzt noch nach dem Verhältnis des Fragenden zur Verletzten, und gibt dann nicht nur Familienangehörigen Auskunft, sondern auch Freunden.

Tychi

Hi,

Ist das wirklich so? Ich war noch nie in einer solchen
Situation, aber in vielen Filmen, deutschen und
amerikanischen, sieht man doch, wie jemand nervös im
Krankenhausflur auf und ab geht, bis dann endlich der Arzt
vorbeieilt und die Frage: „Wie geht es ihr, Herr Doktor?“ mit
„Sie hat einen Schädelbruch erlitten und befindet sich im
Koma. Es ist unklar, welche Schäden zurückbleiben werden. Es
tut mir Leid“ beantwortet.
Oft erkundigt sich der Arzt noch nach dem Verhältnis des
Fragenden zur Verletzten, und gibt dann nicht nur
Familienangehörigen Auskunft, sondern auch Freunden.

Naja, zwischen Film und Realität besteht ein Unterschied. Ich kenne das in der Praxis so, daß wenn der Patient ansprechbar ist, nur ihm und den Personen, für die er es erlaubt, Auskunft gegeben wird. Bei Personen, die nicht mehr ansprechbar sind, den nähesten Angehörigen. Befreundeten Personen darf, ohne Zustimmung des Patienten, keinerlei Auskunft gegeben werden.

Gruß
Tina

Hallo,

um es gleich vorweg zu schicken, ich weiss nicht, wie es eigentlich richtig wäre. Ich kann nur aus meinen Erfahrungen berichten.

Innerhalb der Familie hab ich da noch nie Probleme gehabt. Als Angehörige haben wir immer Auskunft erhalten, auch wenn die Angehörigen selbst nicht in der Lage waren, den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Es hat uns auch niemand gebeten uns auszuweisen oder zu legitimieren.

Der Zugang zur Intensivstation war in den kritischen Fällen auch kein Problem, da konnte auch der Schwiegersohn jederzeit ans Krankenbett.

Und ich muss sagen, dass ich sehr froh darüber war, dass man uns in diesen Situationen nicht auch noch mit rechtlichem „Kleinkram“ gekommen ist.

Gruss
Petra

moin,

entweder verwandt, verheiratet, oder eingetragene
Lebensgemeinschaft.

blödsinn! wir sind keins von dem, und vor rund 5 jahren zur Zeit unserer großen, lebensbedrohlichen Krankheiten hatten wir noch nicht einmal eine Patientenverfügung. Wir wurden (auch wenn der eine oder andere prinzipienreiter jetzt laut nach datenschutz schreit) stets von den ärzten informiert und konnten auch dort um rat fragen. gerade als mein lebensgefährte im koma lag und es nicht gewiss war, ob er je wieder aufwachte, habe ich sehr viel unterstützung von den ärzten und schwestern erhalten. umgekehrt erging es ihm, als ich in einem anderen krankenhaus lag.

ganz im gegenteil dazu verhielten sich die ärzte und schwestern in der provinz, als meine mutter - mit der ich zweifelsohne verwandt war! - totkrank war und schließlich im sterben lag. wenn ich damals schon das alles gewusst hätte, was mir die berliner ärzte jahre später zum zustand meines liebsten auf der intensivstation gesagt hätten, hätte ich nicht soviel angst gehabt, wäre nicht so unsicher gewesen und hätte das erschreckende sicher leichter ertragen können.

Alle anderen kriegt keinen Pips zu hören und auch nicht zu
sehen, denn Du wirst mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in
den Intensivtrakt gelassen, selbst die oben genannten kommen
nur rein, wenn der behandelnde Arzt es zulässt.

auch quatsch. siehe oben.

gruß
ann

Moin Ann,

auch quatsch. siehe oben.

einigen wir uns darauf, daß die Ärzte die Sache unterschiedlich handhaben und einen (weiten?) Ermessensspielraum haben (nehmen).

Ich kenn es nämlich hüh wie hott

Aber meist werden Nichtverwandte abgewiesen / nicht informiert

Gandalf

1 „Gefällt mir“

Hallo,

lasst doch mal jemanden dran, der sich damit auskennt :wink:

Zu unterscheiden sind zwei Dinge:

  1. So ganz streng nach dem Gesetz gibt es ohne ausdrückliche Zustimmung durch Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht oder gesetzlich angeordnete Betreuung für die Gesundheitssorge keine Auskunft an niemand. Weder an Ehegatten, noch Kinder, LAB, …

  2. Ärzte sind keine Juristen, und meinen oft, sie bräuchten auch keine. Dies wirkt sich regelmäßig in der Praxis so aus, dass reine Willkür herrscht, wobei auch interne Dienstanweisungen in Krankenhäusern nicht unbedingt von juristischer Erleuchtung zeugen, und ebenfalls von Ärzten und Pflegepersonal gerne ignoriert werden. Daher stellt sich der klassische Fall in der Praxis wie folgt dar:

Jeder der lieb und nett ist, bekommt alle gewünschten Auskünfte, und solange er auch brav mitträgt, was der Onkel Doktor für richtig hält, lässt man ihn im Glauben, dass er sogar an Entscheidungen mitgewirkt hat. Tatsächlich - um das jetzt nicht ganz so negativ rüber kommen zu lassen - gibt es natürlich glücklicherweise zunehmend Ärzte, die wirklich mit den Angehörigen gemeinsam beraten und zu Entscheidungen kommen. Allerdings ist es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass Ärzte sich just in dem Moment auf Recht und Gesetz besinnen, in denen es zum Konflikt mit Angehörigen kommt. D.h. die 1000 Beispiele in denen alles problemlos und in Harmonie gelaufen sind, sind eben genau diese rechtlich eigentlich nicht haltbaren Gutfälle. Schön wenn es so läuft, aber auf keinen Fall geeignet daraus generelle Ratschläge abzuleiten. Vorsorge muss man nicht für den Gutfall treffen, sondern für den Fall, dass es ggf. eben nicht so einfach sein könnte.

Daher kann man jedem in jedem Alter und Gesundheitszustand nur dringend raten, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, die die Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber einem in allen gesundheitlichen Fragen Bevollmächtigten (und diese sollte auch Maßnahmen nach §§ 1904, 1906 BGB umfassen) enthält. Nur dann hat derjenige Anspruch auf Auskunft, und kann und darf auch ggf. nötige Entscheidungen treffen, und diese notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

erstmal ein * - ich kann zwar den Inhalt Deiner Aussage nicht überprüfen und muss Dir folglich glauben, aber so stelle ich mir kompetente Antworten vor. Danke!

Hallo,

ich schließe mich WIZ dahingegend an, daß man sich wirklich nicht früh genug mit Vorsorgevollmachten beschäftigen sollte (ebenso mit Patientenverfügungen). Selbst als Verheiratete hat man im Zweifelsfall nix zu melden, wenn es um medizinische Entscheidungen geht. Gar rein gar nix, um genau zu sein. Das weiß nur kaum jemand.

Sehr gute Lektüre hier zu ist: http://www.amazon.de/Vorsorge-Unfall-Krankheit-Alter…

Beste Grüße

Avera

hu gandalf,.

einigen wir uns darauf, daß die Ärzte die Sache
unterschiedlich handhaben und einen (weiten?)
Ermessensspielraum haben (nehmen).

jou, das kann man so sagen.

gruß
ann

Hallo Wiz,

so ähnlich wie du jetzt, hat mir das der Notar vor einigen Jahren erklärt, als er darum ging, sich gegenseitig zu bevollmächtigen.

Gruss

Iru

1 „Gefällt mir“

Hi,

in vielen Filmen, deutschen und
amerikanischen, sieht man doch […]

also für so naiv hätte ich dich nicht gehalten, dass du einen Film als Argument heranziehst.

Gruß
Steffie