Person A steht für wenige Stunden auf einem öffentlichen Parkplatz. Tage später wird Person A zur Polizei gebeten, da von einer unbekannten Person B Anzeige wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort gestellt wurde. Der Tatzeitraum umfasst mehrere Stunden, von denen das Auto von Person A nur 2 Stunden auf dem Parkplatz stand. Der angeblich verursachte Schaden wäre in diesem theoretischen Beispiel ein Kratzer in der Fahrertür des PKW von Person A, welcher nach Überprüfung der Polizei nicht von Person A hätte verursacht werden können. Die Staatsanwaltschaft würde das Verfahren dementsprechend einstellen. Angenommen, Person B sagt bei der Aufnahme der Anzeige aus, dass sie beim Befahren der Parklücke bereits feststellte, dass diese sehr eng war und sich „vorsorglich“ das Kennzeichen von Person A notierte.
Nun die eigentliche Frage: Könnte man ein solches Verhalten als Betrugsversuch o. ä. erachten? Wäre eine Gegenanzeige ratsam (wenn Person A keine Rechtsschutzversicherung hat)?
12:00 A kommt an
13:00 B kommt an und notiert das Kennzeichen (mach ich auch öfters, auch bei Spinnern die rumpöbeln etc. Ein Hoch auf Fotohandys)
13:30 A kommt zurück und verlässt den Parkplatz
13:55 Auto C versucht in die Lücke zu kommen, beschädigt den PKW B und trollt sich auf den nächsten Parkplatz, als er den Schaden bemerkt
14:00 B kommt zurück, entdeckt den Schaden und ruft die Polizei
Person B sagt bei der Aufnahme der
Anzeige aus, dass sie beim Befahren der Parklücke bereits
feststellte, dass diese sehr eng war und sich „vorsorglich“
das Kennzeichen von Person A notierte.
Das mache ich auch, bzw. inzwischen fotografiere ich das, kost ja nix.
Nun die eigentliche Frage: Könnte man ein solches Verhalten
als Betrugsversuch o. ä. erachten?
Wieso? Wer soll denn da um was betrogen worden sein? Fakt ist: Es hat eine Unfallflucht stattgefunden, und wenn der Geschädigte einen Anhaltspunkt hat, wer zum Kreis der Verdächtigen gehören könnte, dann teilt er das der Polizei selbstverständlich mit.
Dass man mal verdächtigt werden kann, das ist allgemeines Lebensrisiko. Zu meinen Kellner-Zeiten bin ich regelmäßig für jedes verschwundene Portemonnaie als Beschuldigter vernommen worden. Kann man’s den Opfern übel nehmen, wenn sie einen gar nicht persönlich kennen?