Gegenanzeige? Und wenn ja, welcher Art?

Hallo zusammen,

mir brennt da eine Frage quasi unter den Nägeln.

Ganz hypothetisch könnte folgendes passiert sein:

Person A steht für wenige Stunden auf einem öffentlichen Parkplatz. Tage später wird Person A zur Polizei gebeten, da von einer unbekannten Person B Anzeige wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort gestellt wurde. Der Tatzeitraum umfasst mehrere Stunden, von denen das Auto von Person A nur 2 Stunden auf dem Parkplatz stand. Der angeblich verursachte Schaden wäre in diesem theoretischen Beispiel ein Kratzer in der Fahrertür des PKW von Person A, welcher nach Überprüfung der Polizei nicht von Person A hätte verursacht werden können. Die Staatsanwaltschaft würde das Verfahren dementsprechend einstellen. Angenommen, Person B sagt bei der Aufnahme der Anzeige aus, dass sie beim Befahren der Parklücke bereits feststellte, dass diese sehr eng war und sich „vorsorglich“ das Kennzeichen von Person A notierte.

Nun die eigentliche Frage: Könnte man ein solches Verhalten als Betrugsversuch o. ä. erachten? Wäre eine Gegenanzeige ratsam (wenn Person A keine Rechtsschutzversicherung hat)?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe…

Merci beaucoup
die claudi

Person A steht für wenige Stunden auf einem öffentlichen
Parkplatz.

Das stelle ich mir für Person A quälend langweilig vor.

Gruß
smalbop

Person A steht für wenige Stunden auf einem öffentlichen
Parkplatz.

Das stelle ich mir für Person A quälend langweilig vor.

Ein Haufen Leute verdienen da ihren Lebensunterhalt mit.

Gruß

Annie

Naja,

was wenn:

12:00 A kommt an
13:00 B kommt an und notiert das Kennzeichen (mach ich auch öfters, auch bei Spinnern die rumpöbeln etc. Ein Hoch auf Fotohandys)
13:30 A kommt zurück und verlässt den Parkplatz
13:55 Auto C versucht in die Lücke zu kommen, beschädigt den PKW B und trollt sich auf den nächsten Parkplatz, als er den Schaden bemerkt
14:00 B kommt zurück, entdeckt den Schaden und ruft die Polizei

Kann doch plausibel sein, oder?

Hallo!

Person B sagt bei der Aufnahme der
Anzeige aus, dass sie beim Befahren der Parklücke bereits
feststellte, dass diese sehr eng war und sich „vorsorglich“
das Kennzeichen von Person A notierte.

Das mache ich auch, bzw. inzwischen fotografiere ich das, kost ja nix.

Nun die eigentliche Frage: Könnte man ein solches Verhalten
als Betrugsversuch o. ä. erachten?

Wieso? Wer soll denn da um was betrogen worden sein? Fakt ist: Es hat eine Unfallflucht stattgefunden, und wenn der Geschädigte einen Anhaltspunkt hat, wer zum Kreis der Verdächtigen gehören könnte, dann teilt er das der Polizei selbstverständlich mit.

Dass man mal verdächtigt werden kann, das ist allgemeines Lebensrisiko. Zu meinen Kellner-Zeiten bin ich regelmäßig für jedes verschwundene Portemonnaie als Beschuldigter vernommen worden. Kann man’s den Opfern übel nehmen, wenn sie einen gar nicht persönlich kennen?

Person A steht für wenige Stunden auf einem öffentlichen
Parkplatz.

Das stelle ich mir für Person A quälend langweilig vor.

Ein Haufen Leute verdienen da ihren Lebensunterhalt mit.

Aha. Gibt es für dieses Berufsbild auch einen Namen?

Gruß
smalbop

parkplatzwächter :wink:
scnr ^^

parkplatzwächter :wink:
scnr ^^

Auf öffentlichen Parkplätzen?!

scnrt

Ähm… ja… besten dank für all die qualifizierten Antworten. Hatte zumindest hier auf etwas mehr Niveau gehofft… Wie auch immer, ist damit erledigt.

ot: Re^6: Gegenanzeige? Und wenn ja, welcher Art?
dürfen die nicht bewacht werden? :wink: