Guten Tag,
ich wollte gerne mal wissen, ob es erlaubt ist sich Musik aus dem
Internet herunterzuladen, wenn man die entsprechende CD schon
besitzt, sie sich also schon gekauft hat ???
mfg
Guten Tag,
ich wollte gerne mal wissen, ob es erlaubt ist sich Musik aus dem
Internet herunterzuladen, wenn man die entsprechende CD schon
besitzt, sie sich also schon gekauft hat ???
mfg
Hallo fragezeichen99!
So wie ich das Urheberrecht bisher immer verstanden habe,
darf man sich Sicherheitskopien der Original CDs, die man besitzt machen.
Im krassen Fall angenommen, ein PC besitzt kein CD Laufwerk aber Internetzugang dürfte man sich diese Titel herunterladen, müsste aber dafür sorge tragen, das die Titel sonst niemand mehr bekommt. (kein Upload)
Man sollte dann aber trotzdem mit einer eventuellen Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung rechnen da Staatsanwaltschaft etc. ja nicht wissen das man die ganzen Songs Original besitzt.
Theoretisch müsste man dann einfach nur anhand der Rechnungen belegen das man diese CDs besitzt.
(so weit die Theorie…kann nicht sagen wie so etwas in der Praxis passiert, falls ich falsch liege, bitte ich um korrektur)
Grüße
ElektroAzubi
Kompletter Unsinn (owt)
-NIX-
dann erklär doch mal warum es kompletter unsinn sein soll und schmeiß nich einfach so was ins forum.
Hi!
So wie ich das Urheberrecht bisher immer verstanden habe,
darf man sich Sicherheitskopien der Original CDs, die man
besitzt machen.
Man darf Privatkopien davon anfertigen, wenn kein Kopierschutz umgangen wird.
Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit auch zum Zwecke der Privatkopie nicht mehr geknackt werden.
§§ 95 a ff. UrhG
Im krassen Fall angenommen, ein PC besitzt kein CD Laufwerk
aber Internetzugang dürfte man sich diese Titel herunterladen,
Darf man meines Erachtens nicht, da dort zur „Vervielfältigung einer offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird“.
§ 53 Abs. 1 2. HS UrhG
Gruß
Beowolf
siehe meine Antwort oben (owT)
hALLO,
ich wollte gerne mal wissen, ob es erlaubt ist sich Musik aus
dem Internet herunterzuladen, wenn man die entsprechende CD schon
besitzt, sie sich also schon gekauft hat ???
Nein. Du kaufst Dir nicht die Musik, sondern einen Datenträger und die Erlaubnis, die darauf befindliche Musik anzuhören.
Du hast schließlich auch kein Recht, nach dem Kauf der CD die dazu passende Schallplatte kostenlos zu bekommen.
Geregelt ist das ganze im Urheberrechtsgesetz (UrhG, http://dejure.org/gesetze/UrhG). Insbesondere interessant ist hierbei der §53 (http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html) und §95a (http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html). Du darfst Dir also von Deinem gekauften Exemplar eine Kopie machen, wenn Du dabei keinen Kopierschutz umgehen musst.
Gruß
loderunner (ianal)
Danke für die ausführliche Erklärung.
Hi!
So wie ich das Urheberrecht bisher immer verstanden habe,
darf man sich Sicherheitskopien der Original CDs, die man
besitzt machen.Man darf Privatkopien davon anfertigen, wenn kein Kopierschutz
umgangen wird.
Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit auch zum
Zwecke der Privatkopie nicht mehr geknackt werden.
§§ 95 a ff. UrhG
d.h. Medien mit Kopierschutz sind davon ausgenommen.
CDs/DVDs, bei denen ich keinen Kopierschutz umgehen muss, bei diesen dürfte ich mir also eine „Sicherheitskopie“ über das I-Net zulegen?
Im krassen Fall angenommen, ein PC besitzt kein CD Laufwerk
aber Internetzugang dürfte man sich diese Titel herunterladen,Darf man meines Erachtens nicht, da dort zur „Vervielfältigung
einer offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage
verwendet wird“.
§ 53 Abs. 1 2. HS UrhG
Die „Vervielfältigung“ meinerseits wäre doch durch das Unterbinden eines Uploads nicht mehr gegeben, oder?
Gruß
Beowolf
Hallo!
d.h. Medien mit Kopierschutz sind davon ausgenommen.
CDs/DVDs, bei denen ich keinen Kopierschutz umgehen muss, bei
diesen dürfte ich mir also eine „Sicherheitskopie“ über das
I-Net zulegen?
Nein, man darf die Daten, die sich auf der CD/DVD befinden, kopieren, aber keine „dritten“ Daten aus dem I-Net verwenden.
Die „Vervielfältigung“ meinerseits wäre doch durch das
Unterbinden eines Uploads nicht mehr gegeben, oder?
Es geht nicht darum, dass man selber die Daten zur Vervielfältigung weitergibt, sondern dass man illegal zur Vervielfältung angebotene Daten als Grundlage seiner Kopie verwendet.
Heisst:
CD/DVD ohne Kopierschutz kopieren -> legal
Daten der CD/DVD downloaden und brennen -> illegal (egal, ob man die CD/DVD besitzt oder nicht)
Gruß
Beowolf
Nein, man darf die Daten, die sich auf der CD/DVD befinden,
kopieren, aber keine „dritten“ Daten aus dem I-Net verwenden.
Es geht nicht darum, dass man selber die Daten zur
Vervielfältigung weitergibt, sondern dass man illegal zur
Vervielfältung angebotene Daten als Grundlage seiner Kopie
verwendet.Heisst:
CD/DVD ohne Kopierschutz kopieren -> legal
Das würde mich auch interessieren:
Woher weiss ich, welche Rechte auf einer DVD liegen? Wenn ich in Laden A gehe und der Besitzer verkauft statt Originalware Billigkopien aus Taiwan, mache ich mich strafbar? Muss ich vorher erst die Bezugsquellen erfragen?
Hab mal meine DVDs durchgeschaut, da steht irgendwie nix von „kein unerlaubtes Ansehen“, nur „keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Verleih usw.“?
LG
Hi!
Woher weiss ich, welche Rechte auf einer DVD liegen? Wenn ich
in Laden A gehe und der Besitzer verkauft statt Originalware
Billigkopien aus Taiwan, mache ich mich strafbar? Muss ich
vorher erst die Bezugsquellen erfragen?
Meine Aussage bezog sich diesbezüglich nur auf Daten, die im Internet zum Download angeboten werden.
Gruß
Beowolf
Hi,
das hab ich schon verstanden.
Aber wir beide sind ja jetzt in gewissem Sinne vorgebildet. Wenn ich aber jetzt als unwissender, der keine Ahnung hat was erlaubt ist und was nicht etwas herunterlädt und es findet sich weder beim Download noch auf dem fertigen Medium ein Hinweis darauf, daß das Herunterladen und Brennen einer Kopie strafbewehrt ist, dann kann das nicht strafbar sein. Behaupte ich jetzt mal so.
Oder steht irgendwo etwas im Gesetz, daß das Herunterladen und Brennen von Daten generell verboten ist?
Hallo,
Aber wir beide sind ja jetzt in gewissem Sinne vorgebildet.
Wenn ich aber jetzt als unwissender, der keine Ahnung hat was
erlaubt ist und was nicht etwas herunterlädt und es findet
sich weder beim Download noch auf dem fertigen Medium ein
Hinweis darauf, daß das Herunterladen und Brennen einer Kopie
strafbewehrt ist, dann kann das nicht strafbar sein. Behaupte
ich jetzt mal so.
deswegen spricht das Gesetz von Kopien von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“. Es ist ein Unterschied, ob man aktuelle Titel bei iTunes für bares oder in einer Tauschbörse for nothing von irgendeiner IP Adresse lädt.
Oder steht irgendwo etwas im Gesetz, daß das Herunterladen und
Brennen von Daten generell verboten ist?
Nein, es sei denn diese stammen von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“.
Gruß
S.J.
Also ich hab mir jetzt mal §53 durchgelesen. Klingt alles etwas konfus für mich, sorry. Demnach dürfte man ja z.B. auch keine Radiomitschnitte mehr machen, richtig? Für diejenigen die nach 1980 geboren wurden: Man nehme einen Kassettenrekorder und halte diesen neben Fernseher/Radio.
Es gibt doch z.B. im Internet diverse Angebote von Gratismusik, z.B. Bands die ihre Lieder bekannt machen wollen.
Wenn ich meinen Vater (70) jetzt vor meinen Laptop setze und sage „Lad mal schön runter was Dir gefällt“ und er landet auf einer Seite die völlig ohne Urheberrechtshinweis Gratisdownloads von Shakira und Co. anbieten, dann kann doch nicht ernsthaft dieser Download strafbewehrt sein!
Wenn doch, dann bitteschön will ich wissen wie man sich davor schützen sollte.